Bildungspaket unterstützt einkommensschwache Familien beim Schulstart – Schüler erhalten 116 Euro für Schulartikel

eingestellt am 16.08.2023 von Andrea Schubert (Stadtteilverein), Headerbild: Zuckertüte, Foto: Andrea Schubert

Neue Hefte, Blöcke, Stifte, Sportsachen, Bildungsticket, Kennenlernfahrt… Das neue Schuljahr beginnt für die insgesamt rund 60.000 Dresdner Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern mit vielen Ausgaben.

Dazu kommen noch die steigenden Preise für das gemeinschaftliche Mittagessen. Besonders für Familien mit geringem Einkommen stellt das eine riesige Belastung dar. Für außerschulische Nachhilfe und Freizeitaktivitäten, etwa im Sportverein oder in der Musikschule, bleibt dann oft kein Geld übrig.
Das Sozialamt und das Jobcenter machen deshalb auf die Leistungen des Bildungspakets aufmerksam. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen den über 15.000 berechtigten Dresdner Schülerinnen und Schülern ein gleichberechtigtes Lernen und Mitmachen ermöglichen.

Das Bildungspaket bietet folgende Zuschüsse:

  • Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr eine Pauschale für persönliche Schulartikel – 116 Euro zum Schuljahresanfang, 58 Euro zum Halbjahr (Stand 2023). Das Geld ist für Schultasche und Sportsachen sowie für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial, wie zum Beispiel Füllfederhalter, Stifte, Zirkel, Hefte und Papier gedacht. Nachweise sind nicht erforderlich, das Jobcenter und das Sozialamt überweisen das Geld automatisch.
  • Mittagessen: Eine gesunde Mittagsverpflegung in der Schulmensa ist wichtig. Die Kosten werden komplett übernommen, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (belegte Brötchen, Müsli-Riegel etc.), sowie Getränke und Vesper werden nicht gefördert. Die Kosten werden in der Regel direkt zwischen dem Essenanbieter (auch „Caterer“) und dem Jobcenter oder Sozialamt abgerechnet. Die berechtigten Familien müssen dem Essenanbieter nur die sogenannte Kostenübernahmeerklärung vorlegen, die von der Behörde ausgestellt wird.
  • Ausflüge und Fahrten: Die Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden komplett übernommen. Individuelle Ausgaben, zum Beispiel Taschengeld oder Kosten für Wanderschuhe und Badesachen, werden jedoch nicht übernommen. Begleitpersonen oder Hilfsmittel fördert das Bildungspaket ebenfalls nicht. Als Nachweis genügt die Bestätigung der Schule bzw. des Hortes.
  • Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss zur Schülerbeförderung, soweit sie auf kostenpflichtige Verkehrsmittel angewiesen sind. In der Regel werden die Kosten fürs Bildungsticket von 15 Euro pro Monat übernommen. Wird der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigt, gibt es keinen Zuschuss.
  • Nachhilfe: Schülerinnen und Schüler bekommen Zuschüsse für außerschulische Lernförderung, auch Nachhilfestunden genannt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung ihrer Lehrkraft, dass die Nachhilfe notwendig ist. Ein gesonderter Antrag ist bis Ende 2023 nicht erforderlich.
  • Freizeitaktivitäten: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ein Budget von 15 Euro pro Monat nutzen. Der Zuschuss kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft (Fußballverein, Tanzclub, Zirkusprojekt etc.), Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikschule, Zeichenkurs), angeleitete kulturelle Bildung (zum Beispiel Museumsprojekt) und Freizeiten (zum Beispiel Jugendweihefahrt). Bis zu 180 Euro im Jahr sind möglich.

Das Bildungspaket erhalten Familien, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, unkompliziert und unbürokratisch. Familien, die bereits Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen, müssen keine gesonderten Anträge stellen. Sie reichen einfach die benötigten Nachweise bei den Behörden ein. Berechtigt sind außerdem Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, wenn sie selbst oder ihre Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistung beziehen. Familien, die bislang keine dieser Sozialleistungen beziehen, können sich im Jobcenter beraten lassen und ihren Leistungsanspruch prüfen lassen. Das Jobcenter ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter 0351-4751730 erreichbar.

Alle Formulare und Infoblätter zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es unter: www.dresden.de/bildungspaket

Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden

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