Gremien » Stadtbezirksbeirat Altstadt

eingestellt am 06.03.2017 von Matthias Kunert (QM Johannstadt), zuletzt geändert am 11.05.2020, Headerbild: Foto: Christina Eppers

Der Stadtbezirksbeirat Altstadt ist ein Teilorgan der Landeshauptstadt Dresden. Er entscheidet über die Angelegenheiten des Stadtbezirkes entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Der Dresdner Stadtrat hat mit Änderung der Hauptsatzung erstmals die Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte mit der der Kommunalwahl im Jahr 2019 beschlossen. Die Stadtbezirksbeiräte werden für fünf Jahre gewählt. Im Ergebnis der Wahl vom 26.05.2019 besteht der Stadtbezirksbeirat Altstadt aus 19 Mitgliedern (davon 5xDIE LINKE, 4xCDU, 4xBündnis 90/Die Grünen, 3xAfD, 2xSPD und 1xFDP).

Der Stadtbezirksbeirat tagt in der Regel einmal im Monat. Die Sitzungen finden vorwiegend im Beratungsraum 100, 1. Etage, in der Theaterstraße 11 statt und sind zumeist öffentlich und für jedermann zugänglich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die einzelnen Mitglieder sowie die Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle des Stadtbezirksbeirates Altstadt sind dem Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Dresden zu entnehmen: www.ratsinfo.dresden.de.

Die Stadtbezirksbeiräte sind zu allen wichtigen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten zu hören. Der Stadtbezirksbeirat hat in diesen Fällen eine beratende Funktion für den Stadtrat und die Verwaltung. Darüber hinaus erfüllt der Stadtbezirksbeirat die ihm zur Entscheidung durch den Stadtrat per Hauptsatzung ab dem Jahr 2019 übertragenen Aufgaben unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt. Der Stadtbezirksbeirat beschließt demnach über folgende Angelegenheiten, soweit deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgehen:

  • Entscheidungen über die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Entscheidungen über die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausstattung der öffentlichen Park- und Grünanlagen
  • Entscheidungen über die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk im Rahmen von Projektförderungen
  • Entscheidungen über die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
  • Entscheidungen über die Information, Dokumentation und Repräsentation in Stadtbezirksbeiratsangelegenheiten

Geht die Bedeutung einer Angelegenheit über den Stadtbezirk hinaus, kann der Stadtbezirksbeirat von seinem Vorschlagrecht Gebrauch machen oder ein zuständiges Fachamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zur Realisierung bestimmter, vom Stadtbezirksbeirat gewünschter Maßnahmen unterstützen.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben steht den Stadtbezirksbeiräten dazu ein Budget von 10 Euro pro Einwohner und Haushaltsjahr zur Verfügung. Seit Januar 2019 gilt die neue Stadtbezirksförderrichtlinie. Damit ist die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben im Verantwortungsbereich der Stadtbezirke der Landeshauptstadt Dresden neu geregelt. Die Stadtbezirksbeiräte können direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat. Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.

Der Stadtbezirksbeirat Altstadt hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 ab dem Jahr 2020 zwei feste Antragstermine zur Einreichung von Förderanträgen für Makroprojekte mit Gesamtkosten über 5.000 Euro beschlossen. Diese Anträge sind bis spätestens 1. April eines jeden Jahres sowie spätestens am 1. Dezember des Vorjahres (also 1. Dezember 2020 für Projekte des Jahres 2021) beim Stadtbezirksamt Altstadt einzureichen. Anträge für Projekte mit Gesamtkosten unter 5.000 Euro bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese sind wie bisher für Projekte im laufenden Jahr rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober beim Stadtbezirksamt Altstadt zu stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und zum Verfahren finden Sie in der Stadtbezirksförderrichtlinie unter: www.dresden.de/satzungen unter der Rubrik „Stadtbezirke“.

Kontakt zum Stadtbezirksamt Altstadt:
Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden (barrierefreier Zugang)
Telefon: 0351-488 6001
E-Mail: stadtbezirksamt-altstadt@dresden.de
Web: www.dresden.de