Städtebauförderung » Verfügungsfonds

eingestellt am 06.09.2015 von Matthias Kunert (QM Johannstadt), zuletzt geändert am 30.09.2024, Headerbild: Schüler, Lehrer und Eltern gestalten den Theaterraum an der 102. Grundschule. Foto: Karsten Seifert

Um das Engagement von Bewohner*innen und Einrichtungen im Stadtteil zu unterstützen, hat die Landeshauptstadt Dresden einen Verfügungsfonds für das Fördergebiet “Nördliche Johannstadt” eingerichtet. Der vom Quartiersmanagement verwaltete Fonds umfasst jährlich 10.000 EUR Städtebaufördermittel und 10.000 EUR kommunale Eigenmittel, mit denen kleinere Projekte zur Unterstützung der Fördergebietsziele gefördert werden können. Anträge auf Förderung kann stellen, wer eine Idee zur Verbesserung der Lebensqualität im Fördergebiet umsetzen möchte. Über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds entschied bis 2018 der Quartiersbeirat Nördliche Johannstadt. Seit 2019 übernimmt diese Aufgabe der Stadtteilbeirat Johannstadt. Die Zuwendungsbedingungen sind in der Örtlichen Richtlinie zum Verfügungsfonds Nördliche Johannstadt beschrieben.

>> Flyer zum Verfügungsfonds (Download PDF)

Wichtige Fragen und Antworten zum Verfügungsfonds:

  1. Wer kann Anträge stellen?
  2. Was kann gefördert werden?
  3. Wie hoch ist die Förderung?
  4. Wie kann ich einen Antrag stellen?
  5. Welche Fristen sind zu beachten?
  6. Was passiert nach der Einreichung des Antrags?
  7. Was für Projekte wurden bereits gefördert?
  8. Unterlagen und Formulare zum Download
  9. Kontakt

1. Wer kann Anträge stellen?

Anträge können Privatpersonen, Vereine und Initiativen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen stellen, die ein Projekt im Fördergebiet realisieren wollen.

2. Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können kleinere, von lokalem Engagement getragene Projekte zur Unterstützung der Fördergebietsziele. Dabei kann es sich sowohl um Projekte handeln, die im Zusammenhang mit Investitionen stehen (etwa die Verschönerung oder Zwischennutzung von Gebäuden und Freiflächen oder die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im öffentlichen Raum bzw. von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement), als auch um nichtinvestive Projekte (etwa die Durchführung von Festen, Kultur-, Freizeit- oder Bildungsangeboten). Die zu fördernden Maßnahmen müssen in sich abgeschlossen und innerhalb kurzer Zeiträume umsetz- und abrechenbar sein, im öffentlichen Interesse liegen, wirtschaftlich sein und durch lokale Akteure aus dem Fördergebiet mitgestaltet werden. Prioritär gefördert werden Projekte, die ehrenamtliches Engagement und Nachbarschaftshilfe fördern, in Kooperation mit anderen lokalen Akteuren oder unter aktiver Mitwirkung der Bevölkerung umgesetzt werden, identifikationsstiftend oder imageaufwertend wirken oder durch mehr als 10 % Eigenbeiträge lokaler Akteur*innen mitgetragen werden.

3. Wie hoch ist die Förderung?

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stadtteilbeirat auf Basis der eingegangenen Anträge. Dabei werden Projekte bevorzugt, bei denen die Antragsteller*innen oder Dritte auch Eigenbeiträge einbringen. Dies kann in Form von Geldmitteln (Eigenmittel) oder in Form geldwerter Sach- und Personalleistungen (Eigenleistungen) geschehen.

4. Wie kann ich einen Antrag stellen?

Antragsteller*innen füllen den Projektantrag und die zugehörige Kosten- und Finanzierungsübersicht aus und reichen beides beim Quartiersmanagement ein. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit sind dem Antrag bei der Anschaffung von Gegenständen / Geräten bzw. der Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen ab einem Wert von 400 € brutto drei aktuelle Kostenangebote beizufügen. Außerdem ist in diesen Fällen der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur Sicherstellung der langfristigen gemeinwesenorientierten Verwendung nach Projektende sowie zur Übernahme von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten erforderlich. Bei Bedarf unterstützt das Quartiersmanagement während der Bürgersprechstunden oder nach Terminvereinbarung gern bei der Entwicklung der Projektidee und dem Ausfüllen des Antrags.

5. Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge können laufend beim Quartiersmanagement gestellt werden. Förderentscheidungen werden jedoch in der Regel nur zu den Beiratssitungen getroffen, die ca. viermal jährlich stattfinden. Sofern noch Mittel verfügbar sind, ruft das Quartiersmanagement rechtzeitig vor diesen Sitzungen noch einmal ausdrücklich zur Projekteinreichung auf. Um sicherzugehen, dass Ihnen diese Information nicht entgeht, können Sie sich für den Newsletter des Quartiersmanagements anmelden oder die aktuellen Informationen auf dieser Internetplattform bzw. auf Facebook sowie nebenan.de verfolgen.

6. Was passiert nach der Einreichung des Antrags?

Das Quartiersmanagement prüft die Förderfähigkeit der beantragten Projekte und legt diese dem Stadtteilbeirat zum Beschluss vor. Wird eine Förderung gewährt, erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Zuwendungsmitteilung. Wird eine Förderung nicht gewährt, werden dem/der Antragsteller*in die Gründe mitgeteilt und die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung gegeben.

7. Was für Projekte wurden bereits gefördert?

Zwischen 2015 und 2021 wurden mit rund 140.000 EUR aus dem Verfügungsfonds knapp 90 Projekte im Gesamtwert von mehr als 260.000 EUR unterstützt. Die geförderten Projekte können Sie hier einsehen.

8. Unterlagen und Formulare zum Download

>> Örtliche Richtlinie zum Verfügungsfonds Nördliche Johannstadt (Download PDF)

>> Projektantrag (Download PDF ausfüllbar)

>> Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Projektantrag (Download XLSX)

>> Verwendungsnachweis (Download PDF ausfüllbar)

>> Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Verwendungsnachweis (Download XLSX)

>> Nutzungsvereinbarung (Download DOCX)

9. Kontakt

Quartiersmanagement Nördliche Johannstadt
Matthias Kunert | KONAWA
Elisenstraße 35 (im Obergeschoss des Johannstädter Kulturtreffs)
01307 Dresden

Telefon 0351 – 21 96 18 04
E-Mail info@qm-johannstadt.de

Beratung und Hilfestellung bei Projektentwicklung und Antragstellung/Abrechnung Montags, 15-18 Uhr, Donnerstags, 9-12 Uhr und nach Vereinbarung

01307 Dresden, Deutschland