Alles andere als normal: Die Kitas haben wieder offen

eingestellt am 18.05.2020 von Philine Schlick, Headerbild: Blick auf die DRK-Kita "Claras Abenteuerland": Geöffnet, aber streng geregelt. Foto: Philine Schlick

Seit Montag haben die Dresdner Kitas von der Notbetreuung in den Regelbetrieb gewechselt. So auch in der Johannstadt. Abstand, Händewaschen, Desinfizieren, Mund-Nasen-Bedeckung, festgelegte Gruppen, gekürzte Öffnungszeiten verlangen Kindern, Eltern und Betreuer*innen einiges ab. Die Wiedersehensfreude war dennoch groß.

„Ein eingeschränkter Regelbetrieb heißt nicht, dass die Einrichtungen wieder normal zur Verfügung stehen“, räumte die Amtsleiterin des Amtes für Kindertagesbetreuung Sabine Bibas bereits in ihrer Ankündigung am Freitag ein.

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Die Vorgaben der Allgemeinverfügung vom 12. Mai  lassen den Normalbetrieb für die rund 55 000 in Dresdner Kitas und Horten betreuten Kinder derzeit nicht zu. „Die strikten Vorgaben zur Betreuung der Kinder in festen Gruppen mit möglichst festem Personal können die Einrichtungen nur leisten, wenn sie ihre Öffnungszeiten einschränken. Mir ist kein Träger bekannt, der es anders schafft“, so Sabine Bibas.

Die Einrichtungen bzw. Träger entscheiden eigenverantwortlich, welche Öffnungszeiten mit den pädagogischen Fachkräften in den Kitas und Horten möglich sind.

Entgegenkommen der Eltern

So handhabt es auch die Kita “Claras Abenteuerland” des DRK auf der Neubertstraße. Geöffnet hat sie momentan nur von 7 bis 16 Uhr, sagt Leiterin Kathrin Hoppe. Die Eltern betreten die Kita über den Haupteingang und verlassen das Gebäude durch einen Nebeneingang. “Viele halten die nötigen Dokumente bereits aufgefüllt bereit”, erzählt Hoppe. Nötig sind eine unterschriebene Infektionsschutzbelehrung und eine tägliche Unterschrift, die Symptomfreiheit und gewaschene Hände bestätigt.

“Wir haben von den Eltern ein großes Entgegenkommen und viel Verständnis erfahren”, berichtet Kathrin Hoppe. Eltern, denen es möglich war, hätten ihre Kinder vorerst noch Zuhause gelassen, um die Kitas nicht zu überfordern. Kathrin Hoppe sagt, sie wisse, wie schmerzhaft die reduzierten Öffnungszeiten seien und danke für das Entgegenkommen. Um gemeinsam an einem Strang zu ziehen, seien alle Haushalte mit einem Elternbrief informiert worden.

Von buntem Gewusel und lautem Treiben vorerst noch keine Spur. Blick in die Kita auf der Blumenstraße. Foto: Philine Schlick

Einschränkungen und Kindeswohl

Ebenso ist die Integrations-Kita “Tabaluga” auf der Hopfgartenstraße vorgegangen. Obwohl der Regelbetrieb eingeläutet sei, sei der Tag “alles andere als normal” verlaufen, sagt Leiterin Claudia Voigt-Baranyai. Über die Maßnahmen seien alle Eltern mit einem Brief ausführlich informiert worden.

“Wegen der Einschränkungen haben wir Teile unseres pädagogischen Konzeptes außer Kraft setzen müssen”, so Voigt-Baranyai. Um den staatlichen Vorgaben zu genügen und dennoch das Wohlbefinden der Kinder zu gewährleisten, habe das Team der Kita alles gegeben.

“Wir haben vor eineinhalb Wochen unter großem Druck, aber mit viel Engagement, Herzblut und Motivation die Vorbereitungen begonnen”, sagt Leiterin Claudia Voigt-Baranyai. Man habe sich lange beraten und eng mit dem Amt für Kindertagesbetreuung abgestimmt. Das Amt habe die Ideen der Kita für gut befunden.

Die Räume wurden zur Begrüßung mit Luftballons geschmückt, so die Leiterin. “Wir haben den Tag gut organisiert, ruhig und unaufgeregt begangen. Es war für alle ein freudvolles Wiedersehen.”

Schließtag nach Christi Himmelfahrt

Die Allgemeinverfügung des Landes ist bis einschließlich 5. Juni 2020 gültig. Für den Brückentag nach Christi Himmelfahrt am 22. Mai hat der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen für die kommunalen Kitas und Horte einen außerordentlichen Schließtag angeordnet. Für die gesonderten Auflagen mangelt es an Personal.

Sabine Bibas: „Den Kitas und Horten ist absolut bewusst, dass die eingeschränkten Öffnungszeiten Familien und Arbeitgeber vor immense Herausforderungen stellen. Die Einrichtungen werden deshalb immer mit Augenmaß entscheiden.“

Damit Eltern keine finanziellen Nachteile aus den Einschränkungen entstehen, überlässt es der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen den Eltern, ihre vertragliche Betreuungszeit auf die tatsächlich in Anspruch genommene und von der Elternbeitragssatzung mindestens vorgesehene Betreuungszeitstufe zu reduzieren. Möchten Eltern von diesem Angebot Gebrauch machen, können sie sich formlos an die jeweilige Einrichtungsleitung wenden.