Abstellmöglichkeiten fürs Rad: So kann ein Fahrradbügel beantragt werden

eingestellt am 25.07.2023 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Fahrradbügel in der Dürerstraße. Von den umliegenden Hausgemeinschaften initiiert und mittels Förderung angeschafft und aufgestellt. Foto: Bertil Kalex

Nicht nur Autofahrer kennen das Problem, für das eigene Fahrzeug einen Stellplatz zu finden. Auch Radler, die ihren Drahtesel sicher abstellen und am besten noch irgendwo anschließen wollen, können davon ein Lied singen. Fahrradbügel können hier Abhilfe schaffen.
Bereits seit 2016 besteht deshalb in der Landeshauptstadt Dresden nach dem sogenannten „Leipziger Modell“ die Möglichkeit, auf Initiative von Vermietern, Gewerbetreibenden und anderen eine fest eingebaute Fahrradabstellanlage (bestehend aus mindestens einem Fahrradbügel) im öffentlichen Verkehrsraum zu beantragen. Das hat der Stadtrat 2015 beschlossen. Ist der Standort zulässig, schließt das Straßen- und Tiefbauamt vor Umsetzung mit dem Antragstellenden eine Vereinbarung zur Errichtung der genehmigten Fahrradabstellanlage. Das Amt übernimmt die Planung, Errichtung und die laufende Instandhaltung der Fahrradabstellanlagen. Die Kosten für den Antragsteller betragen derzeit 160 Euro pro Fahrradanlehnbügel. Diese symbolische Gebühr orientiert sich am damaligen Beschaffungswert für einen Bügel. Die Kosten für Planung und Bau (einschließlich Verkehrssicherung der Baumaßnahme) trägt die Landeshauptstadt Dresden.

Seit Beginn des Verfahrens konnten insgesamt 18 Standorte mit Fahrradbügeln realisiert werden. Im kommenden Jahr sollen in der Neustadt etwa 50 weitere Fahrradbügel dazukommen. Bei diesen soll die Verwaltungsgebühr aus Mitteln des Stadtbezirksbudgets finanziert werden. Sie sind für die Antragsteller also komplett kostenlos. Das hat der Stadtbezirksbeirat Neustadt Anfang Juli entschieden.

Mehr zum Antragsverfahren unter: Fahrradabstellanlagen | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

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