Sozialtickets werden für Dresden-Pass-Inhaber teurer

eingestellt am 28.05.2025 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Straßenbahn Linie 6 steht in der Haltestelle Permoserstraße. Foto: Bertil Kalex

Am 31. März 2025 hat der Stadtrat den städtischen Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Dresden-Pass-Richtlinie geändert, wodurch der Rabatt für Tickets im öffentlichen Nahverkehr von derzeit 50 Prozent auf 35 Prozent sinkt. Die Anpassung wird zum 1. Juli 2025 wirksam.

Wird das Sozialticket mit dem Dresden-Pass dadurch teurer?

Inhaber eines Dresden-Passes müssen künftig für ihre Mobilität mehr bezahlen. Konkret steigt der Ticketpreis für das rabattierte Deutschlandticket im Sozialtarif von derzeit 29 Euro auf künftig 37,70 Euro pro Monat. Das bedeutet einen Anstieg um 8,70 Euro. Auch die Zusatztickets Mitnahme und MOBI sowie die Abo-Monatskarte werden teurer.

Die folgende Tabelle zeigt, wie die Preise für die Sozialtickets zum 1. Juli 2025 angepasst werden:

TicketNormal-
preis
Sozialtarif
bis 30. Juni 2025
Sozialtarif
ab 1. Juli 2025
Veränderung zum
1. Juli 2025
RabattTicketpreis altRabattTicketpreis neu
Deutschlandticket58,00 Euro50 Prozent29,00 Euro35 Prozent37,70 Euro+8,70 Euro
Zusatzticket
„Plus Mitnahme“

zum Deutschlandticket
11,50 Euro50 Prozent5,75 Euro35 Prozent7,48 Euro+1,73 Euro
Zusatzticket
„Plus MOBI“

zum Deutschlandticket
8,00 Euro50 Prozent4,00 Euro35 Prozent5,20 Euro+1,20 Euro
Abo-Monatskarte Preisstufe A1
(Tarifzone Dresden)
71,80 Euro50 Prozent35,90 Euro35 Prozent46,67 Euro+10,77 Euro
Abo-Monatskarte Preisstufe B
(Tarifzone Dresden
+ 1 Nachbartarifzone)
105,40 Euro50 Prozent auf den Dresdner Anteil69,50 Euro35 Prozent auf den Dresdner Anteil80,27 Euro+10,77 Euro
Bar-Monatskarte Preisstufe A1*86,90 Euro25 Prozent65,20 Euro25 Prozent65,20 Euro±0 Euro
4er-Karte*12,20 Euro25 Prozent9,15 Euro25 Prozent9,15 Euro±0 Euro
* erhältlich in den Serviceeinrichtungen der Dresdner Verkehrsbetriebe

Wird das Abonnement im Sozialtarif automatisch umgestellt?

Ja. Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) stellen alle betroffenen Abonnements zum 1. Juli 2025 um. Die neuen Preise werden im Lastschriftverfahren automatisch abgebucht, die Kundinnen und Kunden müssen dafür nichts extra tun. Das ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DVB geregelt. Wer mit dem neuen Preis nicht einverstanden ist, hat ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist an die DVB zu richten. Das geht am einfachsten per E-Mail an abo@dvb.de.

Warum wird das Sozialticket teurer?

Der Dresden-Pass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Das bedeutet, dass nur so viel Geld im Haushalt für Vergünstigungen mit dem Dresden-Pass eingesetzt werden kann, wie nach Abzug aller Pflichtaufwendungen zur Verfügung steht. In den letzten Jahren haben Bund und Land jedoch immer mehr Pflichtaufgaben auf die Kommune übertragen. Zudem sind die Ausgaben für gesetzliche Sozialleistungen – beispielsweise die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die Hilfe zur Pflege für Menschen, die ihren Pflegeplatz nicht selbst bezahlen können – in den letzten Jahren stark gestiegen. Die kommunalen Einnahmen sind jedoch nicht im gleichen Maße gewachsen wie die Ausgaben. Dadurch ist der finanzielle Spielraum der Landeshauptstadt Dresden für freiwillige Aufgaben in den letzten Jahren immer weiter geschrumpft. Die Folge: Es müssen Abstriche bei freiwilligen Leistungen wie dem Sozialticket gemacht werden.

Betreffen die Kürzungen auch das Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler?

Nein. Das sogenannte Bildungsticket mit einem Ticketpreis von derzeit 15 Euro pro Monat ist nicht betroffen. Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, können sich weiterhin die Kosten für das Bildungsticket im Rahmen des Bildungspaketes erstatten lassen – weitere Informationen dazu sind unter www.dresden.de/bildungspaket zu finden.

Wer beantwortet Fragen zum DVB-Abo?

Die DVB haben alle wichtigen Informationen auf ihrer Webseite unter www.dvb.de/dresdenpass zusammengestellt. Hier gibt es auch eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Informationen zur Beantragung des Dresden-Passes gibt es direkt beim Sozialamt. Die Stadt beantwortet unter www.dresden.de/dresden-pass ebenfalls häufig gestellte Fragen.

Wer hat Anspruch auf das Sozialticket?

Das Sozialticket können prinzipiell alle Dresdnerinnen und Dresdner kaufen, die einen Dresden-Pass besitzen. Anspruch auf einen Dresden-Pass haben alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und die eine Transferleistung wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistung erhalten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Dresden-Passes sind unter www.dresden.de/dresden-pass zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden

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