Hilfe bei hoher Nebenkosten-Nachzahlung – auch Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner können einmalige Unterstützung erhalten

eingestellt am 17.01.2024 von Andrea Schubert (Stadtteilverein), Headerbild: Image by ri from Pixabay

Für viele Dresdnerinnen und Dresdner waren die letzten Betriebskostenabrechnungen mit teuren Nachzahlungen für Heizung, Strom und andere Wohnnebenkosten verbunden. Wenn das der Fall ist, kann auch für Haushalte, die bislang noch kein Bürgergeld oder noch keine Sozialhilfe erhalten, ein einmaliger Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bestehen.

Das gilt insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen und Menschen mit geringer Rente. Darauf macht Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann aufmerksam und rät Betroffenen, ihren Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt anhand der Betriebs- und Heizkostenabrechnung zeitnah prüfen zu lassen.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Wegen der gestiegenen Energie- und Brennstoffpreise kommen auf die meisten Haushalte Nachzahlungen zu. Für viele könnte das zur finanziellen Belastung werden. Das kann auch für Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Niveau des Bürgergeldes und der Sozialhilfe liegt, einen einmaligen Leistungsanspruch für einen Monat auslösen“. In diesem Fall kommt eine Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt in Betracht. Das Geld kann auch für einen einzelnen Monat bewilligt werden. Kaufmann: „Damit soll verhindert werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen wie Minijobber, Teilzeitbeschäftigte, Selbstständige sowie Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Betriebskosten finanziell überfordert werden.“

Die Betriebskostenabrechnung erhalten Mieter einmal im Jahr. Dafür haben Vermieter ein Jahr lang Zeit. Für Haushalte, welche Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, übernehmen die Sozialbehörden die Nachzahlungen. Unangemessene Kosten werden jedoch nicht übernommen. Bürgergeldempfangende können ihre Betriebskostenabrechnung beim Jobcenter einreichen, Sozialhilfeempfangende beim Sozialamt.

Erwerbstätige, die bislang kein Bürgergeld beziehen und durch die Nachzahlung eine hohe finanzielle Last haben, können einmalig Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Ähnlich verhält es sich bei Menschen, die nicht erwerbstätig sind und beispielsweise eine Rente beziehen, und aufgrund der Nachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie könnten einen Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Maßgebend ist der Kalendermonat, in dem die Nachzahlung fällig ist. Die Betriebskosten-Nachzahlung erhöht den Hilfebedarf innerhalb dieses Monats. Entscheidend ist, dass der so ermittelte Hilfebedarf mit Einkünften und Vermögen nicht gedeckt werden kann. Der Antrag auf Bürgergeld kann online unter jobcenter.digital gestellt werden. Sozialhilfe kann im Sozialamt und im Bürgerbüro beantragt werden. Die Formulare gibt es auch auf www.dresden.de/sozialhilfe

Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden

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2 Gedanken zu „Hilfe bei hoher Nebenkosten-Nachzahlung – auch Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner können einmalige Unterstützung erhalten“

  1. Mein Sohn Pflegegrad 5 bekommt Grundsicherung ,ich Bürgergeld
    Im Januar hatten wir eine Erstattung der SVB von 232 Euro. Jetzt ist seine Grundsicherungsbescheid abgelaufen und ich habe die Weiterbewilligung mit der Endabrechnung der SVB2023 mit eingereicht. Aufgrund der Erstattung der SVB hat das Sozialamt die Grundsicherung für Juni um die Hälfte gekürzt, also anstatt 905.Insgesamt hat das Sozialamt für Juni nur 406 Euro überwiesen. Ist das zulässig? Wenn ich Miete Strom und Gas davon anteilig bezahlt habe ist überhaupt nichts mehr übrig. Wovon soll mein Sohn denn leben den Rest des Monats? Ist das überhaupt zulässig?
    Vielen Dank im Voraus

    1. Guten Tag,
      wir leiten die Informationen nur weiter. Wir sind keine Beratungsstelle!

      Sie können sich jedoch bei unterschiedlichen Beratungsstellen, z. B. VdK Sachsen Kreisverband Dresden, Caritasverband für Dresden Hilfe holen oder auch kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Sofern es zeitlich noch möglich ist, sollten Sie in jedem Fall Ihrem Bescheid widersprechen. Laut Statistiken ist etwa jeder zweite bis dritte Bescheid im sozialen Bereich fehlerhaft.

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