Nebenkosten unbezahlbar? Stadtverwaltung informiert über soziale Wohnhilfen

eingestellt am 26.09.2023 von Andrea Schubert (Stadtteilverein), Headerbild: Image by ri from Pixabay

Steigende Nebenkosten sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung und sie sorgen sich, wie sie ihre jährliche Nebenkostenabrechnung bezahlen können. Vermieter und Versorger legen gestiegene Heiz- und Energiekosten mit der jährlichen Abrechnung auf die Haushalte um.

Die Dresdner Stadtverwaltung hat deshalb eine umfassende Informationskampagne gestartet. Im Internet unter www.dresden.de/wohnhilfen gibt die Stadt einen aktuellen Überblick über soziale Leistungen und praktische Tipps, mit denen sich Wohn- und Heizkosten reduzieren lassen.

Mit frühzeitiger Beratung und finanzieller Hilfe sollen die Menschen gezielt unterstützt werden, damit Mietschulden, Räumungsklagen oder Stromsperren möglichst gar nicht erst eintreten.

2023_08_11_Titelbild_Postkarte_Nebenkosten_unbezahlbar-1-001 – Landeshauptstadt Dresden

Die neue Postkarte „Nebenkosten unbezahlbar?“ informiert über finanzielle Hilfen wie Wohngeld, Bürgergeld und Sozialhilfe und was im Fall von Miet- und Energieschulden getan werden sollte. Insgesamt 8.000 Stück wurden gedruckt und sind ab sofort in den Dresdner Bürgerbüros, im Sozialamt, im Jobcenter, in der Arbeitsagentur, in Seniorenbegegnungs- und -beratungszentren, bei den Wohnungsgenossenschaften, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WiD, der Vonovia und der Dresdner Tafel erhältlich.

Wichtige soziale Leistungen auf einen Blick:

  • Wohngeld ist ein Zuschuss für die Mietwohnung oder selbst genutztes Wohneigentum. Das Sozialamt gewährt Wohngeld, wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt wie Lebensmittel, Bekleidung und Mobilität ausreicht, aber nicht für die Kosten von Wohnen und Heizen. Fragen rund ums Wohngeld beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes unter 0351-4881301, Sprechzeiten: dienstags, 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.
  • Bürgergeld erhalten Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, zum Beispiel Arbeitslose oder Personen mit geringem Verdienst, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig finanzieren können. In diesen Fällen übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft, Heizung, monatliche Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen sowie jährliche Nachzahlungen. Mithilfe des Heizkostenspiegels wird geprüft, ob die Kosten angemessen sind. Auch Haushalte, die bislang noch kein Bürgergeld beziehen und aufgrund ihrer Betriebs- und Heizkosten erstmalig in eine finanzielle Notlage geraten, können Geld vom Jobcenter erhalten. Fragen rund ums Bürgergeld beantwortet das Servicecenter des Jobcenters unter 0351-4751730, Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr.
  • Sozialhilfe steht dauerhaft erwerbsgeminderten und älteren Menschen zu, die ihren Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln noch mit Hilfe anderer bestreiten können. Das Sozialamt übernimmt die angemessenen Wohnkosten, einschließlich der Voraus- und Nachzahlungen. Die Heizkosten werden ebenfalls mit dem Heizkostenspiegel geprüft. Auch Haushalte, die bislang noch keine Sozialhilfe beziehen und aufgrund ihrer Betriebs- und Heizkosten erstmalig in eine finanzielle Notlage geraten, können Geld vom Sozialamt erhalten. Fragen zur Sozialhilfe beantwortet das Sozialamt unter der Telefonnummer 0351-4884831.
  • Miet- und Energieschulden können in bestimmten Situationen vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen werden. Damit Schulden nicht weiter anwachsen, sollten Betroffene rechtzeitig das Gespräch mit ihrem Vermieter oder Energieversorger suchen und die Gründe für die Zahlungsverzögerung erläutern. In vielen Fällen sind Ratenzahlungen eine mögliche Lösung. Das Hilfeteam ist dienstags, 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, sowie donnerstags, 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, unter der Telefonnummer 0351-4884981 erreichbar.
  • Mietrechtsberatung erhalten Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes kostenfrei vom Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Die Expertinnen und Experten prüfen beispielsweise Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen und helfen bei der Korrespondenz mit dem Vermieter oder Versorger. Der Mieterverein ist telefonisch unter 0351-866450 erreichbar, Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 8 bis 19 Uhr, und Freitag, 8 bis 16 Uhr. Informationen, Kontakte und Antragsformulare: www.dresden.de/wohnhilfen

Quelle: Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Dresden

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