Dresden-Pass: Freier Eintritt in städtischen Kultureinrichtungen

eingestellt am 24.07.2023 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Dresdner Kulturpalast, u.a. mit Konzertsaal der Dresdner Philharmonie und Zentralbibliothek der Städtischen Bibliotheken Dresden. Foto: Bertil Kalex

Inhaber des Dresden-Passes können ab sofort entgeltfrei die kommunalen Kultureinrichtungen und deren Veranstaltungen besuchen. Das hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag, 6. Juli 2023, beschlossen.

Diese Regelung gilt für die Konzerte und Vorstellungen der Dresdner Musikfestspiele, der Dresdner Philharmonie im Kulturpalast, das tjg. Theater Junge Generation und der Staatsoperette Dresden im Kraftwerk Mitte, das Europäische Zentrum der Künste Hellerau und das Theaterhaus Rudi in Kaditz. Personen mit dem Dresden-Pass können ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn Zugang erhalten. Eine Reservierung von Karten ist allerdings nicht möglich. Für gesondert ausgewiesene Veranstaltungen und Sonderformate greift diese Regelung nicht.

Auch in den zehn städtischen Museen ist der Eintritt frei: Stadtmuseum, Städtische Galerie, Technische Sammlungen, Kunsthaus, Leonhardi-Museum, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Kraszewski-Museum, Kügelgenhaus – Museum der Dresdner Romantik, Palitzsch-Museum, Schillerhäuschen. Ausgenommen hiervon sind externe Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Museen.

Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch: „So können auch Dresdnerinnen und Dresdner mit geringem Einkommen alle kulturellen Angebote der kommunalen Einrichtungen nutzen.“

Die am 6. Juli beschlossene neue Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden (Richtlinie Dresden-Pass) steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 11. Juli 2023 unter www.dresden.de/amtsblatt.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

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