Die Landeshauptstadt Dresden setzt ab dem 1. September 2025 neue Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung fest. Für Eltern mit Kindern in der Krippe und Kindertagespflege, im Kindergarten und im Regelhort sowie Förderhort steigen die Elternbeiträge zwischen 7,2 Prozent und 8,3 Prozent.
Hintergrund der steigenden Elternbeiträge sind die im vergangenen Jahr stark gestiegenen Personal- und Sachkosten aller Dresdner Kitas und Horte. Die entsprechende Betriebskostenübersicht für das Jahr 2024 wurde am 30. Juni 2025 im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht, ebenso wie die neuen Elternbeiträge im Detail.
Vergleich der Elternbeiträge zum 1. April 2025 und zum 1. September 2025:
Betreuungsform | Elternbeitrag neu | Elternbeitrag bisher | Veränderung in Euro | Veränderung in Prozent |
Krippe/Kindertagespflege, Betreuungszeit 9 Stunden | 268,75 Euro | 250,45 Euro | 18,30 Euro | 7,31 |
Kindergarten, Betreuungszeit 9 Stunden | 215,75 Euro | 199,14 Euro | 16,61 Euro | 8,34 |
Hort, Betreuungszeit 6 Stunden | 119,12 Euro | 111,11 Euro | 8,01 Euro | 7,21 |
Hort an Förderschulen, Betreuungszeit 6 Stunden | 119,12 Euro | 111,11 Euro | 8,01 Euro | 7,21 |
Eine detaillierte Übersicht der neuen Elternbeiträge sowie über die Voraussetzungen für die Übernahme oder Erlass des Elternbeitrags gibt es unter dresden.de/elternbeitraege.
Entsprechend der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten des Vorjahres angepasst. Der vom Stadtrat beschlossene, sich jährlich reduzierende Bemessungssatz ist bei den neu festgesetzten Elternbeiträgen berücksichtigt.
Ermäßigungen für Geschwisterkinder und Alleinerziehende
Für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflegestelle oder einen Hort an Förderschulen besuchen, erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags durch eine Staffelung für die einzelnen Zählkinder. Dabei werden für das zweite Zählkind 60 Prozent der ungekürzten Elternbeiträge erhoben. Für Alleinerziehende erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags um zehn Prozent. Demnach zahlen Alleinerziehende für das erste Zählkind 90 Prozent statt 100 Prozent und für das zweite Zählkind 50 Prozent statt 60 Prozent des regulären Elternbeitrags. Ab dem dritten Zählkind werden grundsätzlich keine Elternbeiträge erhoben. Weiterhin können Eltern eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrags beantragen, wenn sie Sozialleistungen erhalten oder ihnen wegen ihres niedrigen Einkommens die Zahlung der Elternbeiträge nicht zugemutet werden kann.
Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle im Amt für Kindertagesbetreuung (Breitscheidstraße 78e, Haus E, 2. OG in 01237 Dresden). Die Sprechzeiten sind montags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr bzw. 13 bis 17 Uhr. Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefonisch unter 0351-4885034 vereinbart werden oder online unter terminvergabe.dresden.de.
Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden
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