Newsletter

Newsletter Nr. 1/2023

Liebe Bewohner*innen, Akteure und Freunde der Nördlichen Johannstadt,

auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder alle zwei bis drei Monate mit einem Newsletter über aktuelle Themen im und um das Fördergebiet „Nördliche Johannstadt“ informieren.

Inhalte dieses ersten Newsletters des Jahres 2023 sind:

  1. Bau des neuen Stadtteilhaus Johannstadt beginnt am 13.2.2023 / Parkplatz fällt weg
  2. Verfügungsfonds bietet wieder 20.000 EUR für Ihre Projektideen
  3. Stadtrat ermöglicht Stadtbezirken die Förderung von Stadtteilfonds und -beiräten
  4. Stadtrat sichert Finanzierung von Jugendarbeit
  5. Auf ZEILE 5 „barrierearm“ folgt ZEILE 6 zum Thema „Jugend“
  6. Stadtteilclownin interviewt Menschen aus dem Stadtteil – ab jetzt monatlich im Podcast
  7. Caritas und Ausländerrat informieren über weiterführende Schulen nach der Grundschule
  8. JohannStadthalle e.V. sucht neue Geschäftsführung

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  1. Bau des neuen Stadtteilhauses Johannstadt beginnt am 13.2.2023 / Parkplatz fällt weg

Am Montag, 13. Februar 2023, startet der Neubau des Stadtteilhauses Johannstadt an der Pfeifferhannsstraße. Der Neubau soll den Johannstädter Kulturtreff an der Elisenstraße 35 ersetzen. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Herbst 2025 geplant. Gebaut werden ein zweigeschossiger Teil mit Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage sowie ein eingeschossiger Teil mit Dachterrasse. Außerdem entstehen Stellplätze für 30 Fahrräder sowie drei Lastenfahrräder. Die Gesamtkosten betragen rund 8,8 Millionen Euro und werden durch das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ sowie mit Eigenmitteln der Landeshauptstadt Dresden finanziert. Der Baubereich wird ab 13. Februar mit einem Bauzaun abgesichert und steht dann nicht mehr als Parkfläche zur Verfügung. Das Amt für Stadtplanung und Mobilität bittet Anwohner*innen mit eigenem PKW, sich hierauf rechtzeitig einzustellen und entweder einen Bewohnerparkausweis zu beantragen oder einen privaten Stellplatz im Umfeld zu mieten. U.a. bietet die Fa. Nobis am Käthe-Kollwitz-Ufer auf E-Mail-Anfrage Pkw-Stellplätze für eine monatliche Miete von 40 EUR an. Weitere Informationen finden Sie unter www.johannstadt.de/2023/01/baustart-stadtteilhaus-johannstadt.

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  1. Verfügungsfonds bietet wieder 20.000 EUR für Ihre Projekte zum besseren Zusammenleben

Mehr als 130 Projektideen von Einrichtungen und Bewohner*innen im Fördergebiet Nördliche Johannstadt wurden seit 2015 mit Förderung aus dem Verfügungsfonds umgesetzt – vom Kurs- und Bastelangebot über Hochbeete für die Hausgemeinschaft bis zum kleinen oder größeren Nachbarschaftsfest. Auch 2023 stehen wieder 20.000 EUR zur Umsetzung von Projektideen zur Verfügung. Was wollten Sie schon immer mal mit oder für Ihre/n Nachbarn tun, um den Stadtteil zu verschönern, Bedürftige zu unterstützen oder einfach einander besser kennenzulernen? Senden Sie uns Ihren Projektantrag oder kommen Sie mit Ihrer Idee zu uns in die Bürgersprechstunde – wir unterstützen Sie gern. Über die Förderung entscheidet der Stadtteilbeirat Johannstadt, der am 2.3.2023 zu seiner ersten Sitzung zusammenkommt. Damit Anträge dort bereits entschieden werden können, sollten diese bis spätestens 21. Februar beim Quartiersmanagement eingegangen sein. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und die Antragsformulare finden Sie unter www.johannstadt.de/verfuegungsfonds.

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  1. Stadtrat ermöglicht Stadtbezirken die Förderung von Stadtteilfonds und -beiräten

Johannstadt und Pieschen / Mickten sind die ersten beiden Dresdner Stadträume, in denen seit 2019 ein Stadtteilbeirat auch über die Förderung lokaler Projekte außerhalb von Städtebaufördergebieten entscheidet. Die Mittel hierfür wurden jährlich von den jeweiligen Stadtbezirksbeiräten sowie von privaten Spendern wie der WGJ bereitgestellt. Mit seinen Beschlüssen vom 15. und 16.12.2022 hat der Stadtrat nun die Möglichkeiten für die Förderung von Stadtteilfonds und -beiräten über die Stadtbezirksförderrichtlinie verbessert: Einerseits wurden den Stadtbezirksbeiräten für die Jahre 2023 und 2024 jährlich 500.000 EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt, um ihnen so ausdrücklich die Möglichkeit zu eröffnen, „bestehende oder neue Stadtteilfonds zu unterstützen“. Zum anderen wurde die Stadtbezirksförderrichtlinie geändert, um Stadtteilbeiräte und -fonds weiterhin auf diesem Wege fördern zu können. Bislang haben Initiativen aus 15 Dresdner Stadtteilen Interesse an einem Stadtteilbeirat und einem Stadtteilfonds für ihren Stadtteil signalisiert. Weitere Informationen: www.johannstadt.de/stadtteilverein/stadtteilfonds/zukunftsstadt.

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  1. Stadtrat sichert Finanzierung der Jugendarbeit

Im letzten Newsletter haben wir über einen offenen Brief der Stadtteilrunde Johannstadt informiert, in dem Gefährdung der Jugendarbeit im Stadtteil durch drohende massive Mittelkürzungen geschildert wurde. Am 15.12.2022 hat der Stadtrat auf Basis der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses beschlossen, dass die Verwaltung des Jugendamtes für das Jahr 2023 4 Mio. Euro und für das Jahr 2024 5,75 Mio. Euro mehr Mittel für die Förderung freier Träger der Jugendhilfe als im Haushaltsansatz erhält. Grundlage dafür war eine entsprechende Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses. Damit ist die Kinder- und Jugendarbeit in Dresden und in der Johannstadt für die Jahre 2023 und 2024 gesichert. Warum Jugendarbeit wichtig ist, schildert der offene Brief der Stadtteilrunde unter www.johannstadt.de/2022/12/offener-brief-stadtteilrunde-johannstadt.

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  1. Auf ZEILE 5 „barrierearm“ folgt ZEILE 6 zum Thema „Jugend“

Nach der im Dezember 2022 erschienenen fünften Ausgabe der „ZEILE“ mit der Überschrift „barrierearm“  widmet sich die nächste Ausgabe des Johannstädter Stadtteilmagazins dem Leitthema „Jugend“. Was sind die Wünsche, Ideen und Nöte von Jugendlichen in Johannstadt? Auf 44 Seiten bietet die ZEILE Jugendlichen Raum zur freien Gestaltung mit eigenen Beiträgen in Text und Bild, um ihre Themen, Anliegen und Erlebnissen in ihrer Sprache zu Wort kommen zu lassen. Erscheinen soll die Ausgabe im Juni 2023. Die Stadtteilredaktion freut sich über Beiträge, Ideen, Fragen oder Unterstützung ab sofort bis Anfang Mai unter der E-Mail-Adresse redaktion@johannstadt.de. Weitere Informationen unter www.johannstadt.de/2023/01/jugend-ausgabe-der-zeile.

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  1. Stadtteilclownin interviewt Menschen aus dem Stadtteil – ab jetzt monatlich im Podcast

Als Stadtteilclownin Ciboulette Klimbim hat Yaëlle Dorison im Auftrag des Projektes „Plattenwechsel“ des Johannstädter Kulturtreffs den Container auf der Grünfläche hinter Aldi und Konsum bezogen. In ihren Utopie-Sprechstunden entlockt sie Bürger*innen Anliegen und Wünsche. Manches können sich die Leute anders oder manchmal sogar besser vorstellen, als sie es in ihrem Wohnumfeld vorfinden. Manches wird von den Leuten längst umgesetzt im eigenen Leben. In Gesprächen mit Menschen, die hier leben oder arbeiten, erfährt sie mit wohlwollender Leichtigkeit, wie diese einzelnen Menschen durch ihr Wirken und Sein den Stadtteil mitgestalten. Es entstehen spannende Dialoge, kluge Ideen und eine Woge Magie für mehr mitmenschliche Lebensqualität im Stadtteil. Der in den Ballroom-Studios in der Johannstädter Schokofabrik aufgenommene Podcast ist ab sofort in monatlichen Folgen hörbar auf www.johannstadt.de/2023/01/johannstaedter-klimbim-utopie-podcast.

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  1. Caritas und Ausländerrat informieren über weiterführende Schulen nach der Grundschule

Welche Schule kann mein Kind nach der Grundschule besuchen? Wann sind die Anmeldetermine? Worauf müssen wir vor und bei der Anmeldung achten? Wann bekommen wir Bescheid über die Schulaufnahme? Diese und weitere Fragen zum Thema „Anmeldung an einer weiterführenden Schule“ beantworten der Familienmigrationsdienst der Caritas und der Ausländerrat Dresden am 7.2. ab 14 Uhr im Kinder- und Familientreff „Mosaik“ im Johannstädter Kulturtreff auf der Elisenstraße 35. Eine Übersetzung wird gewährleistet. Die Organisator*innen bitten hierfür um eine vorherige Anmeldung. Weitere Informationen und die Anmeldekontakte unter www.johannstadt.de/events/der-uebergang-von-der-grundschule-zur-weiterfuehrenden-schule.

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  1. JohannStadthalle e.V. sucht neue Geschäftsführung

Der JohannStadthalle e.V. leistet gemeinwesen- und nachbarschaftsorientierte Stadtteilkulturarbeit in der Dresdner Johannstadt und angrenzenden Quartieren. Zentrale Aspekte der Arbeit bilden dabei, verschiedenste Möglichkeiten zur Begegnung und die aktive Gestaltung der Nachbarschaft zu ermöglichen. Der Verein ist also kultureller Dienstleister und Begegnungsstätte. In seinen drei Häusern JohannStadthalle, Vereinshaus und BundschuhTreff schafft der Verein Freiräume zur individuellen Entfaltung für alle Menschen, insbesondere aus den Quartieren. Das Angebot generiert sich dabei aus den konkreten Bedürfnissen vor Ort und ist gemeinwesenorientiert, themen- sowie generationsübergreifend. Der JohannStadthalle e.V. ist Veranstalter, Organisator, Impulsgeber und Unterstützer von Projekten der Kunst und Kultur, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Bildung und des Sports. Weitere Informationen: www.johannstadt.de/2023/01/johannstadthalle-e-v-sucht-neue-geschaeftsfuehrung.

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Aufgrund einer Umstellung des Kalenderplugins können wir in diesem Newsletter leider nicht auf Veranstaltungsangebote auf Johannstadt.de verweisen. Diese finden Sie sukzessive wieder auf www.johannstadt.de/events.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Kunert, Torsten Görg

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Quellen: https://www.e-recht24.de, twingle GmbH 

1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich das Passwort in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: alle zwei Jahre, mindestens 10 Zeichen – Ziffern, Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen) zu ersetzen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu erschweren.
  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
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  • Bei Benutzerkonten, die zwei Jahre oder länger nicht genutzt wurden, werden die Zugangsberechtigten von den Webseitenadministratoren angeschrieben. Erfolgt darauf keine Reaktion oder die in den Zugangsdaten hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr erreichbar, wird das entsprechende Benutzerkonto gelöscht. Vorher wird jedoch geprüft, ob von dem Benutzerkonto Beiträge und/oder Seiten erstellt wurden. Diese werden vor der Löschung auf ein anderes, im Zugriff des Stadtteilvereins befindliches Benutzerkonto übertragen.

2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
    • Unter dem Beitrag ist der Vermerk „Verantwortlich im Sinne der Pressearbeit“ (V. i. S. d. P.) mit folgenden Angaben verpflichtend:

      – bei natürlichen Personen: Vorname Nachname

      – bei juristischen Personen: Vollständiger Name des Autors/der Autorin, vollständiger Name der Trägerorganisation ggf. mit Link zur Homepage, (namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Person(en))
    • Jedem redaktionellem Beitrag wird (automatisch) ein Hinweistext, dass es sich um einen Beitrag Dritter handelt (und um diesen von Beiträgen der Stadtteilredaktion bzw. des Stadtteilvereins zu unterscheiden), hinzugefügt. Der Hinweistext kann vor, inmitten und/oder am Ende des Beitrags erscheinen.

3. Anforderungen für das Hochladen von Dateien

  • Vor dem Hochladen von Dateien müssen diese für die Darstellung auf der Webseite angepasst werden. Eine Anpassung auf der Webseite ist nur eingeschränkt möglich.
    • Bilder
      • Bilder können standardmäßig nur in Dateiformaten JPG, JPEG, WebP, PNG, GIF und ICO dargestellt werden. Die Formate GIF und ICO sind für diese Seite belanglos.
      • Bilder sollten im Querformat, optimal 16:9, zum Einsatz kommen.
      • Die Speichergröße eines Bildes sollte nicht mehr als 1 MB betragen.
      • Die Bilder sollten nicht größer als 2500 Pixel (lange Bildseite) sein.
    • Dokumente
      • Dokumente können in den Dateiformaten DOCX, ODT, PPTX, XLXS und PDF verarbeitet werden.
      • Vor dem Hochladen sollten diese auf barrierefreie Zugänglichkeit geprüft und entsprechend korrigiert werden. Alle bekannten Office-Programme verfügen über entsprechende Assistenzsoftware, die Fehler anzeigen kann und Korrekturvorschläge anbietet.
  • Nach dem Hochladen von Bildern sollten diese in der Mediathek beschriftet werden.
    • Die Beschreibung für Blinde und Sehschwache gehört in das Feld „Alternativer Text“.
    • In das Feld „Untertitel“ sind die Bildbezeichnung sowie die Bildquellenangabe zu schreiben.
    • Inhalte, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut sichtbar und verständlich ausgewiesen werden.

4. Kommentare

  • Kommentare werden grundsätzlich moderiert und erst nach Prüfung auf inhaltliche Relevanz sowie Einhaltung unserer Netiquette freigeschaltet.
  • Das Einfügen von Verlinkungen auf Drittseiten in den Kommentaren sollte unterbleiben, da diese automatisch als Spam abgewiesen werden.

5. Text- und Bildeinsendungen

  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Texte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Texte keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Bilder entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Bilder keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Die eingesendeten Bilder dürfen weder gewaltverherrlichende, pornografische noch anderweitig schockierende Inhalte aufweisen.
  • Durch das Zusenden von Texten und Bildern, über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de), wird dem Stadtteilverein automatisch ein Einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0 eingeräumt.
  • Es werden keine Entgelte für Veröffentlichungen gezahlt.
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  • Die Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden, durch eine formlose Mitteilung per E-Mail an stadtteilverein@johannstadt.de.

6. Preise/Werbeeinnahmen

  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026