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Wahlen in der Johannstadt: Jetzt für den neuen Stadtteilbeirat kandidieren

Demokratie lebt vom Mitmachen und das ist am einfachsten vor der eigenen Haustür. Darum gibt es neben dem Bundestag, dem Landtag, dem Stadtrat und den Stadtbezirksbeiräten seit 2019 den Stadtteilbeirat Johannstadt. Das lokale Gremium wird alle zwei Jahre neu zusammengesetzt, das nächste Mal am 4.11.2023. Kandidaturen können bis 20.10.2023 beim Stadtteilverein eingereicht werden.

Der Stadtteilbeirat Johannstadt setzt sich seit 2019 für die Lebensqualität im Stadtteil ein. Er berät zu aktuellen Fragen der Stadtteilentwicklung und entscheidet über die Förderung von Projekten im Viertel. Damit besteht hier im Stadtteil, wie auch in Pieschen Süd/Mickten, eine in Dresden noch einmalige und modellhafte Möglichkeit, Politik lebensnah und konkret auf Augenhöhe unter Bürger*innen, Vertreter*innen der Stadtverwaltung und vor Ort tätiger Einrichtungen zu mitzugestalten. Menschen, die hier leben, haben ab dem 16. Lebensjahr die Gelegenheit zu direkter politischer Mitsprache – nicht nur über ihre Stimmabgabe bei den Wahlen, sondern auch als Kandidat*innen für den Stadtteilbeirat.

Anders als beim Stadtrat oder den Stadtbezirksbeiräten spielt Parteipolitik beim Stadtteilbeirat keine Rolle. Vielmehr soll das Gremium die Vielfalt der Menschen in der Johannstadt abbilden und allen Bevölkerungsgruppen eine Stimme geben.

Sitzung des Stadtteilbeirats Johannstadt in der Trinitatiskirchruine vor dem Umbau zum Jugendzentrum (Foto: Torsten Görg)

 

Der Stadtteilbeirat – so vielfältig, wie die Menschen in der Johannstadt

Der Beirat mit seinen bis zu 22 Mitgliedern setzt sich zur Hälfte aus Vertreter*innen wichtiger Johannstädter Institutionen, wie Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Integrationsarbeit, Kultureinrichtungen sowie Wohnungsunternehmen zusammen, welche auf Grund ihrer Funktion durch den Stadtteilverein in den Beirat berufen werden. Hinzu kommen zwei Entsandte des Stadtbezirksrats Altstadt, um eine Schnittstelle zum nächsthöheren Gremium sicherzustellen.

Für die verbleibenden neun Plätze stellen sich in der Johannstadt lebende, lernende oder arbeitende Bürger*innen zur Wahl, um jeweils anteilig lokale Interessen, wie die der Ladenbesitzer*innen, Senior*innen, Freiberufler*innen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche, Menschen mit Migrationserfahrung und nicht näher spezifizierte natürliche Personen, also alle, die sich keiner der genannten Gruppen zuordnen wollen, zu vertreten.

Sitzung des Stadtteilbeirats Johannstadt in der Mensa des Schulstandorts Pfotenhauerstraße 42 (Foto: Bertil Kalex)

 

Jetzt als Kandidat*in zur Wahl stellen

Wer für die zweijährige Wahlperiode 2024-2025 kandidieren will, muss bis 20.10.2023 eine Mitwirkungserklärung (PDF) beim Stadtteilverein einreichen.
Das ist möglich per E-Mail an stadtteilverein@johannstadt.de, per Post oder persönlich im Stadtteilladen, Pfotenhauerstraße 66, 01307 Dresden.
Fragen vorab können telefonisch gestellt werden unter 0351-41881667.

Kandidieren können alle in der Johannstadt Lebenden, Arbeitenden oder Lernenden ab 16. Wollen Sie bzw. willst du über die Entwicklungen in der Johannstadt mitentscheiden? Dann stellen Sie sich bzw. stelle dich jetzt zur Wahl!

Mitreden, mitbestimmen und mitgestalten auf Augenhöhe

In vier öffentlichen Sitzungen pro Jahr kommt der Beirat zusammen, um über wichtige Fragen aus dem Stadtteil zu beraten und demokratisch Entscheidungen zu treffen; unter anderem über die Verwendung von jährlich über 50.000 Euro aus dem Verfügungsfonds “Nördliche Johannstadt” und den Stadtteilfonds Johannstadt. Aus diesen beiden Geldtöpfen können Bürger*innen und Einrichtungen Mittel beantragen, um selbst Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im Viertel umzusetzen. Damit diese Projekte möglichst gut an die lokalen Bedarfe angepasst werden, sich miteinander vernetzen und gemeinsam auf bereits vorhandene Ressourcen zugreifen, sind die verschiedenen Perspektiven und spezifischen Erfahrungen der Mitglieder des Stadtteilbeirats unerlässlich. Auch Ihre Sichtweise wäre dabei hilfreich!

Der Johannstädter Plattenchor stellt einen Projektantrag vor (Foto: Bertil Kalex)

 

Auf in den Wahlkampf

Wer als neues Mitglied in den neuen Stadtteilbeirat aufgenommen wird, entscheiden die Wähler*innen in der öffentlichen Wahl am 4.11.2023 zwischen 13.00 und 16.15 Uhr im Jugendzentrum Jugendkirche (ehem. Trinitatiskirche), Trinitatisplatz 1.

Zudem gibt es die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 27.10. bis 3.11.2023 per Briefwahl zu beteiligen. Zum Auftakt-Event am 27.10.2023 von 15.00 bis 18.30 Uhr sowie in der darauffolgenden sieben Tagen (Mo.-Fr. 15-18 Uhr) lädt der Stadtteilverein in den Stadtteilladen, Pfotenhauerstraße 66, um sich in gemütlicher Atmosphäre über die Kandidat*innen zu informieren und Briefwahlunterlagen abzuholen bzw. direkt vor Ort wieder abzugeben. Briefwahlunterlagen können auch angefordert werden unter johannstadt.de/wahlen2023/briefwahlen/.

Allen Kandidat*innen steht frei, auf individuelle Weise, in eigenen Kreisen für sich Werbung zu machen und im Stadtteil für Wahlstimmung zu sorgen. Schon während des Wahlkampfs können Bürger*innen zu den Kandidat*innen Kontakt aufnehmen und Anliegen des Stadtteils mit auf den Weg geben. Alle zur Wahl aufgestellten Kandidat*innen sind außerdem eingeladen, im Rahmen des Auftakt-Events am 27.10.2023 sowie am Tag der Wahl am 4.11.2023 im Wahllokal auf Fragen der Wähler*innen einzugehen.

Wahlberechtigung ab 16 Jahren

Wahlberechtigt sind alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit einem offiziellen Dokument einen Wohnsitz, ein Gewerbe oder ein Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis in den Johannstadt-Nord oder -Süd nachweisen können.

Machen Sie bzw. mach mit! Denn, je mehr sich beteiligen, desto spannender wird die Wahl!

Weitere Informationen

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2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
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  • Rolle „Autor“
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  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
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Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026