Nachrichten

Weniger Barrieren und mehr Aufenthaltsqualität: An diesen Johannstädter Straßen wird kurz- oder mittelfristig gebaut

In einem Beitrag für die fünfte Ausgabe des Stadtteilmagazins ZEILE informiert Matthias Kunert, Quartiersmanager für das Fördergebiet „Nördliche Johannstadt“, über laufende oder geplante Straßenbaumaßnahmen in der Johannstadt. Auf Johannstadt.de finden Sie den Beitrag online.

Laut kommunaler Statistik waren im März 2022 rund 29% der Bewohner*innen von Johannstadt-Nord älter als 60 Jahre, in Johannstadt-Süd waren es sogar mehr als 45% – ein Spitzenwert aller Dresdner Stadtteile. Mit dem Alter wächst der Bedarf nach Barrierefreiheit, Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsqualität. Die Schaffung eines attraktiven und barrierefreien Wohnumfelds ist daher auch ein wichtiges Entwicklungsziel sowohl im Integrierten Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Nördliche Johannstadt des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“, als auch im neuen gebietsbezogenen Handlungskonzept Johannstadt / Pirnaische Vorstadt, mit dem sich die Stadt um Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bewerben will. Im Beitrag werden zehn laufende oder geplante Straßenbaumaßnahmen in Johannstadt vorgestellt, die alle darauf abzielen, Barrieren zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dabei gehen auch viele Bürgerwünsche in Erfüllung.

  1. Laufende oder kurzfristig geplante Maßnahmen

Ehemalige Stephanienstraße / Lili-Elbe-Straße und südliche Pfeifferhannsstraße

Seit Februar 2022 wird auf der ehemaligen Stephanienstraße gebaut. Aus dem rustikalen Schlammpfad zwischen ehemaligem Plattenwerk und Schokofabrik entsteht eine attraktive und barrierefreie Wegeverbindung. Sie wird zukünftig den Namen Lili-Elbe-Straße tragen, wie der Stadtrat am 24.3.2022 auf Vorschlag des Stadtbezirksbeirats Altstadt beschlossen hat. Während der Abschnitt von der Gerokstraße bis zur ehemaligen Schokoladenfabrik als Anliegerstraße ausgebaut wird, entsteht in der Fortführung bis zur Pfeifferhannsstraße ein Geh- und Radweg mit Spiel-, Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Als Anliegerstraße saniert wird schließlich auch der südliche Abschnitt der Pfeifferhannsstraße bis zur Einmündung in die Pfotenhauerstraße.

Lili-Elbe-Straße von der Gerokstraße in Richtung Schokofabrik, 1.11.2022 (Foto: Matthias Kunert)

Den Baumaßnahmen vorausgegangen war eine Bürgerbefragung, an der sich 2020 mehr als 260 Personen beteiligten. Von den knapp 500 eingebrachten Vorschlägen und Ideen gehen viele jetzt in Erfüllung: So entstehen eine Brunnenanlage mit Wasserspiel, verschiedene Sport- und Spielgeräte, darunter eine Wippe, ein Reck und ein Bodentrampolin, 50 Fahrradständer, 17 Sitzbänke, eine schatten­spendende Pergola und eine in Blau-, Lila- und Gelbtönen gehaltene Bepflanzung. Der gesamte Straßenverlauf erhält eine zweireihige Baumallee mit 58 großkronigen Eschen. Dabei wird erstmals in Dresden eine Bewässerungsmöglichkeit durch unterirdische Zisternen errichtet, in denen Regenwasser gesammelt und nach Bedarf an die Bäume abgegeben wird. Am südlichen Ende der Pfeifferhannsstraße entsteht ein Wendehammer, in dessen Bodenbelag Schach- und Mühlespielfelder eingelassen sind. Die ursprünglich für Dezember 2022 geplante Fertigstellung verschiebt sich aufgrund von Lieferengpässen auf März 2023.

  1. Lea-Grundig-Straße / Florian-Geyer-Straße / Arnoldstraße

Mit der Verlängerung der Elisenstraße zwischen Florian-Geyer-Straße und Käthe-Kollwitz-Ufer erhält die Johannstadt 2023 noch eine weitere, wenn auch deutlich kürzere neue Straße. Sie soll auf Vorschlag des Stadtbezirksbeirats und Beschluss des Stadtrats den Namen Lea-Grundig-Straße tragen und die Erschließung der im Entstehen begriffenen Wohnungen der FLÜWO Bauen Wohnen eG sowie der gegenüber geplanten Wohnungen der städtischen WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG gewährleisten. In diesem Zusammenhang soll auch die Florian-Geyer-Straße im Abschnitt Elsasser Straße bis Durchgang Elisenstraße einen neuen Belag erhalten.

Blick über die Florian-Geyer-Straße in die zukünftige Lea-Grundig-Straße, 1.11.2022 (Foto: Matthias Kunert)

Auch auf der Arnoldstraße zwischen Thomas-Müntzer-Platz und Pfotenhauerstraße ist 2023 ein Ersatz des holprigen Pflasters durch eine Asphaltdecke geplant, um die Barrieren und den Verkehrslärm auf dieser intensiv genutzten Nord-Süd-Verbindung zu reduzieren. Auf Höhe der Senioreneinrichtung ProSeniore prüft die Stadt dabei auch die Schaffung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit, um den Bewohner*innen der Senioreneinrichtung und Besucher*innen der ansässigen Gesundheitsdienste Erleichterung zu verschaffen.

Mit der Erneuerung des Straßenbelags auf Florian-Geyer- und Arnoldstraße gehen lange gehegte Bürgerwünsche in Erfüllung, die bereits 2017 in einen entsprechenden Beschluss des damaligen Quartiersbeirats (heutiger Stadtteilbeirat) gemündet waren.

Schwierige Querung über die Arnoldstraße, 1.11.2022 (Foto: Matthias Kunert) 
  1. Mittelfristig geplante Straßenbaumaßnahmen

Ehemalige Blumenstraße

Aktuell in Planung ist der Bau der ehemaligen Blumenstraße zwischen Pfeifferhanns- und Bundschuhstraße. Man muss heute schon genau hinsehen oder geschichtsbewandert sein, um zu erkennen, dass diese historische Verbindung der Grund für die Dreiecksform des Bönischplatzes ist. Bis Anfang der 1970er Jahre verlief die Blumenstraße über den Platz bis zum Güntzplatz. Mit dem Bau der Wohnblocks an der Pfeifferhannsstraße wurde die Straße geteilt und der westliche Teil in Elsasser Straße umbenannt.

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Stadtteilhauses will die Stadt nun den Abschnitt zwischen Pfeifferhannsstraße und Bundschuhstraße wiederherstellen. Die Vorplanung sieht vor, die äußeren Abschnitte als Ortsstraßen auszubauen, um die Erschließung des Hochhauses Pfotenhauerstraße 5 und des geplanten Stadtteilhauses sicherzustellen. Im mittleren Bereich zwischen Stadtteilhaus und Pfotenhauerstraße 5 ist ein Geh- und Radweg geplant. Die am Bönischplatz bereits bestehende nördliche Baumreihe soll bis zur Pfeifferhannsstraße weitergeführt werden. Der Realisierung kann erst mit der Fertigstellung des Neubaus Stadtteilhaus und somit frühestens im Herbst 2025 beginnen. Auch die angrenzende Grünfläche wird dann neu gestaltet. Hierzu ist im ersten Halbjahr 2023 eine Bürgerbeteiligung geplant. Über den aktuellen Planungsstand informierte das Amt für Stadtplanung und Mobilität auf der Sitzung des Stadtteilbeirats Johannstadt am 15.9.2022.

Blick von der Bundschuhstraße in die ehemalige Blumenstraße, 1.11.2022 (Foto: Matthias Kunert)

Gerokstraße und Trinitatisplatz

Je größer die Straßen werden, desto umfangreicher und langwieriger sind leider auch die Planungen. Für die Gerokstraße, deren aktueller Zustand einer Holperpiste für alle Verkehrsteilnehmenden unbefriedigend ist, wurde bereits 2018 die Vorplanung vom Stadtrat bestätigt. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Mit einem Baubeginn wird für 2026 gerechnet. Ziel der Planung ist neben der Sanierung bzw. dem Neubau von Gleisinfrastruktur, Fahrbahnen und Geh- und Radwegen auch die Herstellung sicherer und behindertengerechter Haltestellen und die Verringerung der Lärmbelastung. Die Alleenpflanzung soll erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Damit im Zusammenhang steht auch die städtebauliche Aufwertung des Trinitatisplatzes und seines Umfelds. Die Maßnahme ist Teil des am 15.9.2022 vom Stadtrat beschlossenen integrierten Handlungskonzepts „Johannstadt/Pirnaische Vorstadt“. Wenn das Konzept auch vom Fördermittelgeber bestätigt wird, soll hier ein neuer Quartierstreffpunkt für Johannstadt-Süd entstehen und die Angebote der Jugendkirche und des Trinitatisfriedhofs in den öffentlichen Raum einbinden.

Blick über die Gerokstraße in Richtung Trinitatisplatz, 1.11.2022 (Foto: Matthias Kunert)

Güntzstraße, Pillnitzer und Striesener Straße

Die Güntzstraße ist der am weitesten fortgeschrittene Abschnitt der neuen Straßenbahnlinie 5, die die Johannstadt einmal mit Plauen verbinden soll. Nachdem die Vorplanung für diesen Bereich bereits abgeschlossen ist, könnte ab 2026 hier gebaut werden. Das Handlungskonzept „Johannstadt/Pirnaische Vorstadt“ sieht hier auch eine Begrünung und Verbesserung der Nutzbarkeit der Seitenbereiche nebst barrierefreier Gestaltung vor. Sollten die erhofften EU-Mittel fließen, ist im Abschnitt zwischen Straßburger Platz und St. Benno-Gymnasium die Schaffung eines promenadenartigen Straßenraums mit Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten und breiten Rad- und Gehwegen als Verbindung zwischen den Stadtteilen angedacht.

Blick über die Güntzstraße in Richtung Güntzplatz, 1.11.2022 (Foto: Matthias Kunert)

Ebenfalls im Zusammenhang mit der neuen Straßenbahnlinie steht der Ausbau der Pillnitzer- und Striesener Straße, der allerdings noch einen sehr viel längeren Planungsvorlauf von voraussichtlich mehr als 10 Jahren benötigt. Vorbehaltlich des Erfolgs der Bemühungen um EFRE-Mittel sollen auch hier ab 2024 die Seitenräume der Achse freiraumplanerisch betrachtet werden und kleinere Abschnitte bereits im Vorgriff der eigentlichen Straßenbaumaßnahme eine Aufwertung erfahren. Im Mittelpunkt steht dabei der Bereich Hans-Grundig- bis Thomaestraße.

Pfotenhauerstraße

Auch der Ausbau der Pfotenhauerstraße ist an die Planung der Straßenbahnlinie 5 geknüpft, die einmal vom Güntzplatz über die Elsasser in die Pfotenhauerstraße führen und dort die stark genutzte Buslinie 62 ersetzen soll. Für den Abschnitt Pfotenhauerstraße lässt die Stadt derzeit eine städtebauliche Ideenstudie erarbeiten, um im Vorfeld der Vorplanung verschiedene mögliche Lösungsansätze für eine Neuordnung der Straße aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang ist 2023 auch eine Bürgerbeteiligung geplant. Im zweiten Halbjahr 2023 soll dann voraussichtlich mit der Vorplanung begonnen werden. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2030 zu rechnen. Um dennoch bereits vorher eine Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zu erreichen, wurden 2022 ausgewählte Maßnahmen im Bestand realisiert, darunter die Errichtung von Verkehrsinseln und Querungshilfen sowie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Pfeifferhannsstraße. Geprüft wird aktuell auch die Einrichtung eine Radwegs oder eines Schutzstreifens für Radfahrer.

Kreuzung Elsasser, Elisen- und Pfotenhauerstraße, 1.11.2022 – hier soll langfristig mal die Straßenbahnlinie 5 entlangführen. (Foto: Matthias Kunert)
  1. Fazit: Beeinträchtigungen unvermeidbar, aber ein lohnendes Ziel vor Augen

Unvermeidbar ist, dass mit der Vielzahl geplanter Baumaßnahmen Beeinträchtigungen durch Schmutz und Baulärm verbunden sind, die die Bewohnerschaft der Johannstadt wegen der Vielzahl der Baustellen schon lange ertragen muss. Aber ein lohnendes Ziel ist in Sicht: Weniger Barrieren mehr Aufenthaltsqualität – nicht nur, aber auch für die ältere Bevölkerung.

Weitere Informationen:

Zu den Schwerpunktmaßnahmen im Programm „Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“: www.johannstadt.de/johannstadt-entdecken/staedtebaufoerderung

Zu den Maßnahmen des gebietsbezogenen Handlungskonzepts Johannstadt / Pirnaische Vorstadt: https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=23686

Datenschutzerklärung

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise sogenannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind sogenannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Matomo (ehemals Piwik)

Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet Cookies (siehe Absatz Cookies), die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie die Speicherung und Nutzung hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein Opt-out-Cookie hinterlegt der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies zur Folge, dass auch das Matomo Opt-out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite wieder aktiviert werden.

Server-Log-Files

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

SSL-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Twingle

Diese Website nutzt das Spendenformular der twingle GmbH, Prinzenallee 74, 13357 Berlin. Die twingle GmbH stellt für dieses Spendenformular die technische Plattform für den Spendenvorgang zur Verfügung. Die von Ihnen bei der Spende eingegebenen Daten (z.B. Adresse, Bankverbindung etc.) werden von twingle lediglich zur Abwicklung der Spende auf Servern in Deutschland gespeichert.
Wir haben mit twingle einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen bei der Nutzung des Spendenformulars von twingle die strengen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung und der deutschen Datenschutzbehörden vollständig um. Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei Spenden

Bei einer Spende erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Spende sowie ggf. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen erforderlich ist. Die Bereitstellung der Daten ist für die Abwicklung des Spendenvorgangs erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Spende nicht empfangen werden kann. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) b DSGVO und ist für Abwicklung der Spende erforderlich. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung der Spende benötigen oder Dienstleister derer wir uns im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bedienen. Neben den in den jeweiligen Klauseln dieser Datenschutzerklärung benannten Empfängern sind dies beispielsweise Empfänger folgender Kategorien: Zahlungsdienstleister, Dienstleister für den Versand der Spendenbescheinigung. In allen Fällen beachten wir strikt die gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus

Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Quellen: https://www.e-recht24.de, twingle GmbH 

1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich das Passwort in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: alle zwei Jahre, mindestens 10 Zeichen – Ziffern, Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen) zu ersetzen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu erschweren.
  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, keine illegalen, anstößigen oder diskriminierenden Inhalte zu veröffentlichen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte versichert insbesondere, keine Inhalte zu veröffentlichen, mit denen Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
  • Vor dem Einstellen von Informationen Dritter bzw. der Einräumung erweiterter Zugriffsbefugnisse an Dritte sorgt der/die Zugangsberechtigte für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten.
  • Beim Hochladen von Mediendateien sorgt der/die Zugangsberechtigte für eine urheberrechtskonforme Quellenangabe durch einen entsprechenden Eintrag in das Feld „Untertitel“ in der Mediathek.
  • Der/Die Zugangsberechtigte sorgt selbständig für die Aktualisierung der veröffentlichten Informationen im Falle von Änderungen sowie für das Löschen nicht mehr benötigter Daten (Bilder, Dokumente, Texte) von der Plattform (Seiten/Beiträge/Mediathek).
  • Bei Benutzerkonten, die zwei Jahre oder länger nicht genutzt wurden, werden die Zugangsberechtigten von den Webseitenadministratoren angeschrieben. Erfolgt darauf keine Reaktion oder die in den Zugangsdaten hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr erreichbar, wird das entsprechende Benutzerkonto gelöscht. Vorher wird jedoch geprüft, ob von dem Benutzerkonto Beiträge und/oder Seiten erstellt wurden. Diese werden vor der Löschung auf ein anderes, im Zugriff des Stadtteilvereins befindliches Benutzerkonto übertragen.

2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
    • Unter dem Beitrag ist der Vermerk „Verantwortlich im Sinne der Pressearbeit“ (V. i. S. d. P.) mit folgenden Angaben verpflichtend:

      – bei natürlichen Personen: Vorname Nachname

      – bei juristischen Personen: Vollständiger Name des Autors/der Autorin, vollständiger Name der Trägerorganisation ggf. mit Link zur Homepage, (namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Person(en))
    • Jedem redaktionellem Beitrag wird (automatisch) ein Hinweistext, dass es sich um einen Beitrag Dritter handelt (und um diesen von Beiträgen der Stadtteilredaktion bzw. des Stadtteilvereins zu unterscheiden), hinzugefügt. Der Hinweistext kann vor, inmitten und/oder am Ende des Beitrags erscheinen.

3. Anforderungen für das Hochladen von Dateien

  • Vor dem Hochladen von Dateien müssen diese für die Darstellung auf der Webseite angepasst werden. Eine Anpassung auf der Webseite ist nur eingeschränkt möglich.
    • Bilder
      • Bilder können standardmäßig nur in Dateiformaten JPG, JPEG, WebP, PNG, GIF und ICO dargestellt werden. Die Formate GIF und ICO sind für diese Seite belanglos.
      • Bilder sollten im Querformat, optimal 16:9, zum Einsatz kommen.
      • Die Speichergröße eines Bildes sollte nicht mehr als 1 MB betragen.
      • Die Bilder sollten nicht größer als 2500 Pixel (lange Bildseite) sein.
    • Dokumente
      • Dokumente können in den Dateiformaten DOCX, ODT, PPTX, XLXS und PDF verarbeitet werden.
      • Vor dem Hochladen sollten diese auf barrierefreie Zugänglichkeit geprüft und entsprechend korrigiert werden. Alle bekannten Office-Programme verfügen über entsprechende Assistenzsoftware, die Fehler anzeigen kann und Korrekturvorschläge anbietet.
  • Nach dem Hochladen von Bildern sollten diese in der Mediathek beschriftet werden.
    • Die Beschreibung für Blinde und Sehschwache gehört in das Feld „Alternativer Text“.
    • In das Feld „Untertitel“ sind die Bildbezeichnung sowie die Bildquellenangabe zu schreiben.
    • Inhalte, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut sichtbar und verständlich ausgewiesen werden.

4. Kommentare

  • Kommentare werden grundsätzlich moderiert und erst nach Prüfung auf inhaltliche Relevanz sowie Einhaltung unserer Netiquette freigeschaltet.
  • Das Einfügen von Verlinkungen auf Drittseiten in den Kommentaren sollte unterbleiben, da diese automatisch als Spam abgewiesen werden.

5. Text- und Bildeinsendungen

  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Texte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Texte keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Bilder entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Bilder keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Die eingesendeten Bilder dürfen weder gewaltverherrlichende, pornografische noch anderweitig schockierende Inhalte aufweisen.
  • Durch das Zusenden von Texten und Bildern, über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de), wird dem Stadtteilverein automatisch ein Einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0 eingeräumt.
  • Es werden keine Entgelte für Veröffentlichungen gezahlt.
  • Es besteht kein Anrecht auf Veröffentlichung.
  • Bei Nichtveröffentlichung werden die mitgeteilten Daten unverzüglich und datenschutzkonform gelöscht.
  • Die Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden, durch eine formlose Mitteilung per E-Mail an stadtteilverein@johannstadt.de.

6. Preise/Werbeeinnahmen

  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026