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Stadtteilbeirat sagt „Ja“ zum Bönischplatzfest 2026

Grünes Licht für das Bönischplatzfest 2026: Der Stadtteilbeirat Johannstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. März 2026, der Förderung des Bönischplatzfestes zugestimmt. Die Mitglieder entschieden sich Einstimmung für eine Förderung.

Bönischplatzfest am Samstag, 30. Mai 2026

Der erste Teil des Stadtteilfestes findet von 14 bis 18 Uhr statt. In dieser Zeit erwarten die Johannstädterinnen und Johannstädter zahlreiche Informations- und Mitmachangebote. Initiativen aus der Nachbarschaft, engagierte Einzelpersonen sowie verschiedene Akteure aus dem Stadtteil stellen ihre Projekte vor und laden zum Mitmachen ein.

Dazu kommt ein Bühnenprogramm, das für Unterhaltung sorgt und gleichzeitig zeigt, wie vielfältig das Engagement im Viertel ist.

Nach einer kurzen Pause geht das Fest am Abend weiter. Von 19 bis 22 Uhr können wir gemeinsam mit unserer Nachbarschaft ein Konzert genießen.

Hier findet Ihr Einblicke vom Bönischplatzfest letztes Jahr: Bönischplatzfest 2025: Johannstadt feiert sich selbst

Unterstützung aus dem Verfügungsfonds „Nördliche Johannstadt 2026“

Menschen an langen Tischen halten grüne Karten nach oben
Stadtteilbeirat stimmt für Bönischplatzfest | Foto: Bertil Kalex

Der Stadtteilbeirat hat entschieden, das Projekt mit etwa 5.000 Euro zu fördern. Die Gelder stammen aus dem Verfügungsfonds „Nördliche Johannstadt 2026“. Die Förderung hilft dabei, das Fest weiterhin nicht-kommerziell und offen für alle zu gestalten. Antragssteller ist der Stadtteilverein Johannstadt e. V.

Diskutiert wurde auch über die Frage, ob auf dem Bönischplatzfest 2026 auch Werbung für politische Parteien zugelassen werden soll, wobei sich eine große Mehrheit der Beiratsmitglieder dagegen aussprach.

Weitere Projekte, die bislang über den Verfügungsfonds Nördliche Johannstadt und über den Stadtteilfonds Johannstadt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, findet ihr hier: Projekte.

Willst du dich am 11. Bönischplatzfest aktiv beteiligen?

Sei Teil des „Mit-Mach-Fests“! Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. lädt Institutionen, Unternehmen, Vereine, Schulen, Horteinrichtungen sowie private und nicht-kommerzielle Initiativen aus der Johannstadt herzlich ein, ihre Angebote vorzustellen und das Fest aktiv mitzugestalten. Künstlerische Beiträge sind ausdrücklich willkommen und sorgen für besondere Highlights.

Nutze auch unsere Bühne als wirkungsvolle Präsentationsfläche: Erreiche ein großes Publikum, mache auf dich aufmerksam und begeistere Besucherinnen und Besucher aus dem gesamten Stadtteil.

Anmeldung bei Elena Gruß: gruss@johannstadt.de

Einladung zum Vorbereitungstreffen

Außerdem seid ihr herzlich zum Vorbereitungstreffen am 15.04.2026 von 9 bis 10:30 Uhr eingeladen. Der genaue Ort wird noch bekannt gegeben. Bitte meldet euch auch hierfür bei Elena Gruß an. Das Treffen bietet eine gute Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen, wichtige Fragen zu klären und Kontakte zu knüpfen.

Und für alle anderen: Markiert euch den 30. Mai 2026 schon jetzt im Kalender und kommt vorbei:

Plakat mit Beschriftung: Bönischplatzmitmachfest, 30.05.2026
Plakat Bönischplatzfest

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Quellen: https://www.e-recht24.de, twingle GmbH 

1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich das Passwort in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: alle zwei Jahre, mindestens 10 Zeichen – Ziffern, Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen) zu ersetzen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu erschweren.
  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, keine illegalen, anstößigen oder diskriminierenden Inhalte zu veröffentlichen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte versichert insbesondere, keine Inhalte zu veröffentlichen, mit denen Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
  • Vor dem Einstellen von Informationen Dritter bzw. der Einräumung erweiterter Zugriffsbefugnisse an Dritte sorgt der/die Zugangsberechtigte für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten.
  • Beim Hochladen von Mediendateien sorgt der/die Zugangsberechtigte für eine urheberrechtskonforme Quellenangabe durch einen entsprechenden Eintrag in das Feld „Untertitel“ in der Mediathek.
  • Der/Die Zugangsberechtigte sorgt selbständig für die Aktualisierung der veröffentlichten Informationen im Falle von Änderungen sowie für das Löschen nicht mehr benötigter Daten (Bilder, Dokumente, Texte) von der Plattform (Seiten/Beiträge/Mediathek).
  • Bei Benutzerkonten, die zwei Jahre oder länger nicht genutzt wurden, werden die Zugangsberechtigten von den Webseitenadministratoren angeschrieben. Erfolgt darauf keine Reaktion oder die in den Zugangsdaten hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr erreichbar, wird das entsprechende Benutzerkonto gelöscht. Vorher wird jedoch geprüft, ob von dem Benutzerkonto Beiträge und/oder Seiten erstellt wurden. Diese werden vor der Löschung auf ein anderes, im Zugriff des Stadtteilvereins befindliches Benutzerkonto übertragen.

2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
    • Unter dem Beitrag ist der Vermerk „Verantwortlich im Sinne der Pressearbeit“ (V. i. S. d. P.) mit folgenden Angaben verpflichtend:

      – bei natürlichen Personen: Vorname Nachname

      – bei juristischen Personen: Vollständiger Name des Autors/der Autorin, vollständiger Name der Trägerorganisation ggf. mit Link zur Homepage, (namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Person(en))
    • Jedem redaktionellem Beitrag wird (automatisch) ein Hinweistext, dass es sich um einen Beitrag Dritter handelt (und um diesen von Beiträgen der Stadtteilredaktion bzw. des Stadtteilvereins zu unterscheiden), hinzugefügt. Der Hinweistext kann vor, inmitten und/oder am Ende des Beitrags erscheinen.

3. Anforderungen für das Hochladen von Dateien

  • Vor dem Hochladen von Dateien müssen diese für die Darstellung auf der Webseite angepasst werden. Eine Anpassung auf der Webseite ist nur eingeschränkt möglich.
    • Bilder
      • Bilder können standardmäßig nur in Dateiformaten JPG, JPEG, WebP, PNG, GIF und ICO dargestellt werden. Die Formate GIF und ICO sind für diese Seite belanglos.
      • Bilder sollten im Querformat, optimal 16:9, zum Einsatz kommen.
      • Die Speichergröße eines Bildes sollte nicht mehr als 1 MB betragen.
      • Die Bilder sollten nicht größer als 2500 Pixel (lange Bildseite) sein.
    • Dokumente
      • Dokumente können in den Dateiformaten DOCX, ODT, PPTX, XLXS und PDF verarbeitet werden.
      • Vor dem Hochladen sollten diese auf barrierefreie Zugänglichkeit geprüft und entsprechend korrigiert werden. Alle bekannten Office-Programme verfügen über entsprechende Assistenzsoftware, die Fehler anzeigen kann und Korrekturvorschläge anbietet.
  • Nach dem Hochladen von Bildern sollten diese in der Mediathek beschriftet werden.
    • Die Beschreibung für Blinde und Sehschwache gehört in das Feld „Alternativer Text“.
    • In das Feld „Untertitel“ sind die Bildbezeichnung sowie die Bildquellenangabe zu schreiben.
    • Inhalte, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut sichtbar und verständlich ausgewiesen werden.

4. Kommentare

  • Kommentare werden grundsätzlich moderiert und erst nach Prüfung auf inhaltliche Relevanz sowie Einhaltung unserer Netiquette freigeschaltet.
  • Das Einfügen von Verlinkungen auf Drittseiten in den Kommentaren sollte unterbleiben, da diese automatisch als Spam abgewiesen werden.

5. Text- und Bildeinsendungen

  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Texte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Texte keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Bilder entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Bilder keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
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  • Durch das Zusenden von Texten und Bildern, über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de), wird dem Stadtteilverein automatisch ein Einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0 eingeräumt.
  • Es werden keine Entgelte für Veröffentlichungen gezahlt.
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6. Preise/Werbeeinnahmen

  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026