Nachrichten

Landeshauptstadt Dresden erlässt neue Corona-Allgemeinverfügung ab Dienstag um 0 Uhr

Nachdem in der vergangenen Woche bereits die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten wurde, liegt der Wert zum Stand heute, 12 Uhr, bereits bei 57 und überschreitet damit die Schwelle von 50 pro 100.000 Einwohner*innen. Die Landeshauptstadt Dresden erlässt daher eine neue Allgemeinverfügung, die ab 27. Oktober 2020, 0.00 Uhr, gilt. Das spätere Inkrafttreten wurde gewählt, um den Bürgern eine Übergangsfrist und eine Möglichkeit für Nachfragen Anfang kommender Woche zu geben. 

„Die Geschwindigkeit, mit der sich das Virus im Moment in unserer Stadt und unserer Region verbreitet, macht weitere Einschränkungen in jedem Fall erforderlich“, sagt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Wir werden die Verordnung erst nach dem Wochenende in Kraft treten lassen, damit die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche sich auf die neue Verordnung einstellen können. Wir müssen jetzt gemeinsam versuchen, durch eine konsequente Umsetzung der AHA-Regeln, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gefährdung für Risikogruppen minimieren. Bitte unterstützen Sie uns alle dabei!“ 

Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung

Die durch die sächsische Staatsregierung beschlossene aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gilt von Dienstag,27. Oktober 2020, bis einschließlich Montag, 25. Januar 2021.

Datenerhebung

Betreiber mit genehmigtem Hygienekonzept von Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Sportstätten, sowie Veranstalter von Groß- und Sportveranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen von den Besuchern und Gästen den Namen, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die Postleitzahl und den Zeitraum des Besuchs erheben.
Die Daten dürfen nur zum Zweck der Nachverfolgung von Kontakten erhoben und nur auf Anforderung an das Gesundheitsamt übergeben werden. Sie sind nach einem Monat zu vernichten.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumen

Neben der schon bestehenden Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung u.a. im Öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften und Läden sowie in Reisebussen und neu auch in medizinischen Einrichtungen zu tragen, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch für folgende Bereiche verpflichtend:

  • In allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr, insbesondere in Einkaufszentren, Beherbergungsbetrieben (Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, Speiseräume bis zum Erreichen des Platzes), Museen und öffentlichen Verwaltungen.
  • In allen gastronomischen Einrichtungen einschließlich Imbiss- und Caféangeboten. Verfügt die gastronomische Einrichtung über Sitzmöglichkeiten, ist das Tragen bis zum Erreichen des Platzes erforderlich. Am Sitzplatz selbst ist das Tragen einer MNB nicht erforderlich.
  • In Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften und bei Sportwettkämpfen mit Publikum (ausgenommen ist der Bereich Freizeit-und Breitensport mit einer Besucherzahl bis 50 Personen) sowie bei Messen, in Tagungs- und Kongresszentren und bei kulturellen Veranstaltungen, insbesondere in Theatern, Musiktheatern, Kinos, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Opernhäusern, Musikclubs (ohne Tanz), Zirkusse. Dies gilt auch während der Aufführung.
  • Bei Sport- und Großveranstaltungen sowie Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum (z.B. Bürgerversammlungen).
  • In Schulgebäuden und zusätzlich auch auf dem Gelände von Schulen, mit Ausnahme des Unterrichts sowie bei Tätigkeiten im Freien. Die Ausnahmen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für den Gruppen- oder Klassenverband gelten weiter.
    Personen, die entgegen dieser Verpflichtung keine Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude oder auf dem Gelände der Schule tragen, ist der dortige Aufenthalt untersagt.

Arbeitgeber sind gehalten, für ihre Beschäftigten mit Kunden- und Besucherverkehr geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) unter freiem Himmel

An Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs und in Bahnhöfen sowie auf Wochenmärkten unabhängig der Uhrzeit.

In den belebten Innenstadtlagen immer von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Ausgenommen ist die Fortbewegung per Fahrrad oder beim Joggen, sprich Fortbewegung ohne zu verweilen.

Beschränkung der Personenzahl

  • Private Zusammenkünfte und Feiern sowie Familienfeiern in Gaststätten oder von Dritten überlassenen Räumen: max. 10 Personen
  • Betriebs- und Vereinsfeiern: max. 10 Personen
  • Groß- und Sportveranstaltungen: max. 100 Personen
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum: max. 100 Personen. Für Versammlungen nach dem Versammlungsrecht gilt dies nicht. Hier gibt es gesonderte Regelungen.

Für Konzertveranstaltungsorte, Kinos und Theater gilt das Hygienekonzept und die darin benannten Schutzmaßnahmen.wenn zusätzlich folgende Auflagen beachtet werden:

  • Datenerfassung wie oben beschrieben,
  • Mund-Nasen-Bedeckung für die gesamte Dauer des Aufenthalts, einschließlich Aufführung,
  • verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstandes nach den Regelungen der Allgemeinverfügung.

Sperrstunde und Alkohol-Ausschankverbot

Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag zu schließen. Alkoholika und alkoholhaltige Getränke dürfen von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages nicht abgegeben werden. Dies gilt für alle Einrichtungen, auch für Gastronomie oder den Einzelhandel.

Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechtes

Es wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Versammlungsteilnehmer und ordnenden Kräfte angeordnet. Außerdem sind nur ortsfeste Versammlung zulässig und Aufzüge untersagt. Zudem gilt als Obergrenze für die Zahl der Versammlungsteilnehmer ein Flächenansatz von vier Quadratmeter pro Person, um die Abstände zwischen den Teilnehmenden besser zu gewährleisten.

Prostitutionsstätten

Die Öffnung und der Betrieb von Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Einrichtungen, wie Altenpflegeheime, Krankenhäuser und Einrichtungen der Behindertenhilfe, sind angehalten, strikte Besuchszeiten und Regelungen zur Reduzierung der Besuchszahlen einzuführen, soweit dies nicht schon praktiziert wird. Ziel ist es, einen Eintrag in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personengruppen zu vermeiden.

Fälle in Einrichtungen der Johannstadt

Unter www.dresden.de/corona ist jetzt ein Dashboard zu von Corona-Fällen betroffenen Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften verfügbar. 

Das Gesundheitsamt aktualisiert gegebenenfalls mehrmals täglich die Gesamtzahl der jeweils betroffenen Einrichtungen und der in Quarantäne befindlichen Personen. Über eine Karte können Nutzer zudem für einzelne Kitas und Schulen per Klick die Dauer der Quarantäne erfahren.   

In der Johannstadt derzeit betroffene Einrichtungen:

Fremdsprachenschule

Ende der Quarantäne 2/11/2020
Personen in Quarantäne 28
Adresse Gerokstraße 20
Stand 23/10/2020

 

Weitere aktualisierte Informationen:

Aktuelle Informationen des Freistaates Sachsen:

Infoportal Coronavirus
Antworten auf häufige Fragen
Amtliche Bekanntmachungen

Corona-Hotline des Freistaates Sachsen: 0800-1000214

Infos auf der Seite der Stadt Dresden

 

Datenschutzerklärung

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise sogenannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind sogenannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Matomo (ehemals Piwik)

Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet Cookies (siehe Absatz Cookies), die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie die Speicherung und Nutzung hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein Opt-out-Cookie hinterlegt der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies zur Folge, dass auch das Matomo Opt-out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite wieder aktiviert werden.

Server-Log-Files

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

SSL-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Twingle

Diese Website nutzt das Spendenformular der twingle GmbH, Prinzenallee 74, 13357 Berlin. Die twingle GmbH stellt für dieses Spendenformular die technische Plattform für den Spendenvorgang zur Verfügung. Die von Ihnen bei der Spende eingegebenen Daten (z.B. Adresse, Bankverbindung etc.) werden von twingle lediglich zur Abwicklung der Spende auf Servern in Deutschland gespeichert.
Wir haben mit twingle einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen bei der Nutzung des Spendenformulars von twingle die strengen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung und der deutschen Datenschutzbehörden vollständig um. Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei Spenden

Bei einer Spende erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Spende sowie ggf. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen erforderlich ist. Die Bereitstellung der Daten ist für die Abwicklung des Spendenvorgangs erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Spende nicht empfangen werden kann. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) b DSGVO und ist für Abwicklung der Spende erforderlich. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung der Spende benötigen oder Dienstleister derer wir uns im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bedienen. Neben den in den jeweiligen Klauseln dieser Datenschutzerklärung benannten Empfängern sind dies beispielsweise Empfänger folgender Kategorien: Zahlungsdienstleister, Dienstleister für den Versand der Spendenbescheinigung. In allen Fällen beachten wir strikt die gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus

Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Quellen: https://www.e-recht24.de, twingle GmbH 

1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich das Passwort in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: alle zwei Jahre, mindestens 10 Zeichen – Ziffern, Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen) zu ersetzen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu erschweren.
  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, keine illegalen, anstößigen oder diskriminierenden Inhalte zu veröffentlichen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte versichert insbesondere, keine Inhalte zu veröffentlichen, mit denen Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
  • Vor dem Einstellen von Informationen Dritter bzw. der Einräumung erweiterter Zugriffsbefugnisse an Dritte sorgt der/die Zugangsberechtigte für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten.
  • Beim Hochladen von Mediendateien sorgt der/die Zugangsberechtigte für eine urheberrechtskonforme Quellenangabe durch einen entsprechenden Eintrag in das Feld „Untertitel“ in der Mediathek.
  • Der/Die Zugangsberechtigte sorgt selbständig für die Aktualisierung der veröffentlichten Informationen im Falle von Änderungen sowie für das Löschen nicht mehr benötigter Daten (Bilder, Dokumente, Texte) von der Plattform (Seiten/Beiträge/Mediathek).
  • Bei Benutzerkonten, die zwei Jahre oder länger nicht genutzt wurden, werden die Zugangsberechtigten von den Webseitenadministratoren angeschrieben. Erfolgt darauf keine Reaktion oder die in den Zugangsdaten hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr erreichbar, wird das entsprechende Benutzerkonto gelöscht. Vorher wird jedoch geprüft, ob von dem Benutzerkonto Beiträge und/oder Seiten erstellt wurden. Diese werden vor der Löschung auf ein anderes, im Zugriff des Stadtteilvereins befindliches Benutzerkonto übertragen.

2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
    • Unter dem Beitrag ist der Vermerk „Verantwortlich im Sinne der Pressearbeit“ (V. i. S. d. P.) mit folgenden Angaben verpflichtend:

      – bei natürlichen Personen: Vorname Nachname

      – bei juristischen Personen: Vollständiger Name des Autors/der Autorin, vollständiger Name der Trägerorganisation ggf. mit Link zur Homepage, (namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Person(en))
    • Jedem redaktionellem Beitrag wird (automatisch) ein Hinweistext, dass es sich um einen Beitrag Dritter handelt (und um diesen von Beiträgen der Stadtteilredaktion bzw. des Stadtteilvereins zu unterscheiden), hinzugefügt. Der Hinweistext kann vor, inmitten und/oder am Ende des Beitrags erscheinen.

3. Anforderungen für das Hochladen von Dateien

  • Vor dem Hochladen von Dateien müssen diese für die Darstellung auf der Webseite angepasst werden. Eine Anpassung auf der Webseite ist nur eingeschränkt möglich.
    • Bilder
      • Bilder können standardmäßig nur in Dateiformaten JPG, JPEG, WebP, PNG, GIF und ICO dargestellt werden. Die Formate GIF und ICO sind für diese Seite belanglos.
      • Bilder sollten im Querformat, optimal 16:9, zum Einsatz kommen.
      • Die Speichergröße eines Bildes sollte nicht mehr als 1 MB betragen.
      • Die Bilder sollten nicht größer als 2500 Pixel (lange Bildseite) sein.
    • Dokumente
      • Dokumente können in den Dateiformaten DOCX, ODT, PPTX, XLXS und PDF verarbeitet werden.
      • Vor dem Hochladen sollten diese auf barrierefreie Zugänglichkeit geprüft und entsprechend korrigiert werden. Alle bekannten Office-Programme verfügen über entsprechende Assistenzsoftware, die Fehler anzeigen kann und Korrekturvorschläge anbietet.
  • Nach dem Hochladen von Bildern sollten diese in der Mediathek beschriftet werden.
    • Die Beschreibung für Blinde und Sehschwache gehört in das Feld „Alternativer Text“.
    • In das Feld „Untertitel“ sind die Bildbezeichnung sowie die Bildquellenangabe zu schreiben.
    • Inhalte, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut sichtbar und verständlich ausgewiesen werden.

4. Kommentare

  • Kommentare werden grundsätzlich moderiert und erst nach Prüfung auf inhaltliche Relevanz sowie Einhaltung unserer Netiquette freigeschaltet.
  • Das Einfügen von Verlinkungen auf Drittseiten in den Kommentaren sollte unterbleiben, da diese automatisch als Spam abgewiesen werden.

5. Text- und Bildeinsendungen

  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Texte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Texte keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Bilder entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Bilder keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Die eingesendeten Bilder dürfen weder gewaltverherrlichende, pornografische noch anderweitig schockierende Inhalte aufweisen.
  • Durch das Zusenden von Texten und Bildern, über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de), wird dem Stadtteilverein automatisch ein Einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0 eingeräumt.
  • Es werden keine Entgelte für Veröffentlichungen gezahlt.
  • Es besteht kein Anrecht auf Veröffentlichung.
  • Bei Nichtveröffentlichung werden die mitgeteilten Daten unverzüglich und datenschutzkonform gelöscht.
  • Die Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden, durch eine formlose Mitteilung per E-Mail an stadtteilverein@johannstadt.de.

6. Preise/Werbeeinnahmen

  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026