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Stadtverwaltung will Wohncontainer für Geflüchtete errichten – ein Standort am Sachsenplatz

Die Landeshauptstadt Dresden will bis zum Herbst 2023 an neun Standorten im Stadtgebiet Wohncontainer für jeweils 48 bis maximal 152 Geflüchtete errichten lassen. Insgesamt sollen damit bis zu 824 Menschen eine vorübergehende Unterkunft erhalten. Ohne diese sogenannten mobilen Raumeinheiten (MRE) müsste die Stadtverwaltung schon in Kürze wieder auf Schulsporthallen zurückgreifen oder Zeltstädte aufbauen, um geflüchtete Menschen unterzubringen.

Die Voraussetzung für die MRE ist ein positives Votum des Stadtrats. Die Kosten für die Miete, den Aufbau und die Bewirtschaftung der MRE sowie für die soziale Betreuung der geflüchteten Menschen vor Ort betragen bei einer geplanten Nutzungsdauer von 24 Monaten voraussichtlich rund 47 Millionen Euro. Zur Deckung der im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Unterbringung von Geflüchteten anfallenden Aufwendungen erhält die Landeshauptstadt Dresden eine Pauschale des Freistaates Sachsen nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG).

Die vorgeschlagenen Standorte für Wohncontainer befinden sich an der Windmühlenstraße in Niedersedlitz, am Rudolf-Bergander-Ring und an der Geystraße in Strehlen, an der Pirnaer Landstraße in Leuben, an der Löwenhainer Straße in Seidnitz, am Altgorbitzer Ring in Gorbitz, an der Industriestraße in Trachau, am Sachsenplatz in der Johannstadt sowie an der Forststraße in Weißig.

Zum Standort Sachsenplatz

Am Standort Sachsenplatz sollen in 36 Wohncontainer für je 4 Personen insgesamt 144 Geflüchtete untergebracht werden. Es wird außerdem 6 Mobile Raumeinheiten für die Küchennutzung geben, 12 Mehrzweckräume und 6 Toilettencontainer geben. Die Bäume auf dem Grundstück sollen erhalten bleiben. Die Kosten für die Errichtung und Anmietung für 2 Jahre beträgt 6,6 Mio. Euro. Die Errichtung erfolgt innerhalb von 14 Wochen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird der Ausländerrat Dresden e.V. übernehmen.

Mobile Raumeinheiten für Geflüchtete am Standort Sachsenplatz Bild: Landeshauptstadt Dresden

Weitere Hintergründe der Unterbringung in Wohncontainern

Warum gerade Wohncontainer?
Baubürgermeister Stephan Kühn: „Trotz vieler angemieteter Wohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Hotelzimmer müssen wir bei geschätzten über 2.000 neuen Geflüchteten auf MRE zurückgreifen, um eine Unterbringung in Turnhallen und Zelten zu vermeiden.“
Bislang ist es der Dresdner Stadtverwaltung gelungen, mit kurzer Vorlaufszeit und im großen Umfang Menschen im Kontext von Flucht und Asyl* dezentral in Wohnungen unterzubringen. Inzwischen ist der Wohnungsmarkt mit fast 1.000 von der Stadtverwaltung angemieteten Gewährleistungswohnungen ausgereizt. Mehrere Aufrufe an private und gewerbliche Vermieter, der Stadt geeigneten Wohnraum anzubieten, mündeten in nur wenige zusätzliche Wohnungen. Neben der Anmietung von Wohnungen und Hotelzimmern sowie dem Betrieb mehrerer Wohnheime setzt die Dresdner Stadtverwaltung deshalb auf Wohncontainer, die das kommunale Tochterunternehmen STESAD GmbH errichten soll.

Wie wurden die Standorte ausgewählt?
Infrage kommen nur städtische Grundstücke, die hinsichtlich Lage, Fläche und Zuschnitt grundsätzlich für Wohncontainer geeignet sind. Weitere Prüfkriterien waren die grundstücksbezogenen Baurechte, bestehende Baulasten und Rechtsverhältnisse sowie öffentliche Belange (z. B. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umwelt- und Naturschutz, Denkmalschutz etc.). Im Ergebnis wurden neun potentielle Standorte identifiziert. Alle sind gut an den Nahverkehr angebunden und ermöglichen eine individuelle Selbstversorgung.

Wer zieht in die Wohncontainer und wie leben die Menschen dort?
Grundsätzlich sind die Wohncontainer zur Unterbringung von allein reisenden Personen vorgesehen; allein an der Geystraße werden Familien einziehen. Jeder Standort bietet neben den einzelnen Wohneinheiten auch Sanitär- und Duschgelegenheiten sowie Küchen- und Gemeinschaftsräume. Außerdem sind in jedem Objekt Räume für Heimleitung, Wachschutz und Erste Hilfe sowie Lagerflächen vorgesehen. „Die MRE bringen uns eine vorübergehende Entlastung bei der Unterbringung Geflüchteter“, ergänzt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. Sie führt weiter aus: „Wir werden bei unseren Anstrengungen, geeignete Quartiere zu finden, nicht nachlassen. Es ist für uns als Landeshauptstadt keine Frage des ‚Ob‘ wir Geflüchtete aufnehmen, sondern des ‚Wie‘ wir sie auf ihrem Weg zur Integration bestmöglich begleiten.“

Mit Hilfe der Migrationssozialarbeit werden geflüchtete Menschen in Dresden, auch diejenigen, die künftig in den Standorten der MRE untergebracht sein werden, ganz konkret in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützt: Es geht dabei insbesondere um die Vermittlung von Werten, Normen und Alltagskompetenzen in unserer Gesellschaft, aber ebenso um Themen wie Spracherwerb, den Aufbau sozialer Kontakte, die Aufnahme von Arbeit und Möglichkeiten der Bildung sowie Angebote von Integrationskursen. Weitere Aspekte sind Gesundheit, Wohnen (mit Hinweisen zur Wohnungsbewirtschaftung sowie zu gutem nachbarschaftlichen Zusammenleben) und die Bewältigung von Krisen. „Integration ist ganz sicher immer eine Frage des gegenseitigen Willens und nicht allein eines Gesetzes. Wir zählen deshalb auf unsere solidarische Dresdner Stadtgesellschaft, auf ihre individuellen Stärken und unsere kollektive Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden“, sagt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Wie ist die aktuelle Situation hinsichtlich Flucht und Asyl, wie geht es weiter?

Die Unterbringung von Menschen im Kontext von Flucht und Asyl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Dresden. Seit 2021 kommen wieder deutlich mehr Geflüchtete nach Deutschland. Sie werden nach dem Königsteiner Schlüssel gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Der Anteil, den ein Bundesland nach diesem Schlüssel tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl. Demnach werden dem Freistaat Sachsen 4,9 Prozent der Asylsuchenden zugewiesen. Von diesen 4,9 Prozent weist die Landesdirektion Sachsen einen Anteil von 13,75 Prozent der Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zu. Dies entspricht dem Bevölkerungsanteil Dresdens an der sächsischen Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2021 hat die Landesdirektion der Stadt Dresden 930 Asylsuchende zugewiesen. Im Jahr 2022 waren es insgesamt 1.556 Asylsuchende, davon 1.085 Personen im vierten Quartal 2022. Für das Jahr 2023 rechnet die Dresdner Stadtverwaltung inzwischen mit bis zu 2.200 Zuweisungen. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Georgien, Indien, der Irak, der Libanon, Libyen, Syrien, Tunesien, Türkei und Venezuela.

„Die Landeshauptstadt Dresden wird weiterhin bei Land und Bund dafür werben, dass Städte und Landkreise bei der Unterbringung geflüchteter Menschen noch stärker unterstützt werden. Das schließt insbesondere die Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für soziale Betreuung und die Vereinbarung und Refinanzierung von Vorhaltekapazitäten ein“, sagt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Welche Informationsangebote gibt es?

An jedem MRE-Standort wird es kurz vor dem Einzug der Geflüchteten einen Tag der offenen Tür geben. Dann können sich die interessierten Dresdnerinnen und Dresdner selbst ein Bild von diesen Einrichtungen machen und mit den Migrationssozialarbeitern sowie mit den Vertretern der Heimleitung ins Gespräch kommen. Diese sind künftig auch erste Ansprechpartner für Anliegen oder Hilfsangebote aus der Nachbarschaft.

In einer offenen Bürgerveranstaltung zum Thema Flucht und Asyl in Dresden, die voraussichtlich am 31. März 2023 in der Dreikönigskirche stattfindet, können sich alle Interessierten darüber informieren, wie die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden sich der Aufgabe stellt, Geflüchtete unterzubringen und zu integrieren. Eine Podiumsdiskussion mit Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und Fachleuten beleuchtet unterschiedliche Aspekte – von den Einreisezahlen über die städtische Unterbringung der Geflüchteten bis hin zur Vermittlung in Deutschkurse und Jobs.

Nähere Informationen zur Bürgerveranstaltung sowie zu den Tagen der offenen Tür in den MRE-Standorten folgen rechtzeitig mittels Pressemitteilung sowie im Internet unter auf www.dresden.de/asyl

*) Die Formulierung »Menschen im Kontext von Flucht und Asyl« umfasst in diesem Zusammenhang asylsuchende Menschen, Spätaussiedler, Resettlement-Flüchtlinge, afghanische Ortskräfte sowie Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Textquelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

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Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026