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Hier steckt Ehrenamt drin: Der Stadtteilverein Johannstadt darf sich mit dem Dresdner Ehrenamtssiegel schmücken

Der Stadtteilverein Johannstadt betreibt seit fünf Jahren ehrenamtliche Stadtteilarbeit in der Johannstadt mit dem Vereinsziel, das Miteinander-Leben im Johannstädter Stadtteil mit all seinen Potenzialen stärker zu vernetzen und nachhaltig lebenswerter zu gestalten. Der Einsatz der Mitwirkenden ist freiwillig. Sie bringen ihre Talente, Kenntnisse und Fähigkeiten aus Lust am Mitgestalten ein und übernehmen Verantwortung. Weil das größtenteils namenlos, ohne Aufsehen und auf freiwilliger Basis geschieht, dabei jedoch einen hohen Anteil der Arbeit am Gemeinwesen darstellt, verleiht die Landeshauptstadt den tätigen Organisationen und Vereinen eine Auszeichnung in Form des Ehrenamtssiegels.

“Das Dresdner Ehrenamtssiegel wurde von der Freiwilligenagentur der Bürgerstiftung Dresden mit den Ideen und dem Rat des Kulturbüros Dresden entwickelt. 2021 wurde die Auszeichnung erstmals an rund 100 gemeinnützige Organisationen aus allen Themenbereichen vergeben. Hintergrund ist die „Sichtbarmachung“ ehrenamtlicher Tätigkeiten und bürgerschaftlichen Engagements in der Landeshauptstadt Dresden.
Das Ehrenamtssiegel kann von allen gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen aus dem Stadtgebiet beantragt werden. Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Dresdner Organisationen das Ehrenamtssiegel erhalten, die mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten. Der Erhalt ist nicht mit einer Qualitätsprüfung verbunden und folgt keinem Leistungs- oder Wettbewerbsgedanken. Über die Vergabe des Siegels nach definierten Kriterien berät und entscheidet ein Beirat.
Ausgegeben wird das Siegel jährlich immer zum Internationalen Tag des Ehrenamts, dem 5. Dezember.”

(Quelle: Bürgerstiftung Dresden, bearbeiteter Textauszug aus: https://dresden.ehrensache.jetzt/ehrenamtssiegel/)

Offizielles Dresdner Ehrenamtssiegel,
Quelle: Bürgerstiftung Dresden, Freiwilligenagentur ehrensache.jetzt

Der Stadtteilverein Johannstadt ist hocherfreut (und stolz wie Bolle) seine ehrenamtliche Arbeit für die nächsten 12 Monate mit dem Ehrenamtssiegel ausweisen zu dürfen. Konkret betrifft es drei Projekte des Vereins, die für die erfolgreiche Vergabe des Siegels Pate standen: das Café für Alle, der LeihLaden und die Stadtteilredaktion. Letztere sowohl für die Online-Ausgabe auf dieser Seite als auch für die Druckausgabe des Stadtteilmagazins „Zeile“ im Rahmen des Projektes „Plattenwechsel. Wir in Aktion“ am Johannstädter Kulturtreff e. V. (Herausgeber).

Ehrenamtssiegel ist Wertschätzung und Würdigung bürgerschaftlichen Engagements

Welche Bedeutung die Initiator*innen dem Ehrenamtssiegel zuschreiben, ist eingangs erwähnt. Was denken jedoch die Ausgezeichneten über das Siegel? Für den Stadtteilverein ist es ein Zeichen der öffentlichen Wertschätzung des großen Engagements seiner Vereinsmitglieder, der Unterstützer*innen und freiwilligen Helfer*innen, insbesondere in den zuvor genannten Projekten.  Darüber hinaus versteht der Verein das Ehrenamtssiegel als Würdigung seiner umfänglichen Arbeit im Stadtteil und als Bestätigung, diese fortzusetzen.

Ehrenamt ist weder selbstverständlich noch ein Selbstläufer

Wie bei Medaillen hat auch das Ehrenamtssiegel eine Kehrseite. Im Gegensatz zum Gemeingut (Dienstleistungen in Stadt, Land & Bund) bzw. meritorischen Gütern, deren Finanzierung über Haushaltsbeschlüsse der jeweils zuständigen Gremien (Stadtrat, Landtag & Bundestag) abgesichert ist, müssen gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen, wie der Stadtteilverein Johannstadt, neben der beständigen Suche nach freiwilligen Helfer*innen und Vereinsmitgliedern auch immer wieder Fördermittel und Spenden einwerben. Bleiben freiwillige Helfer*innen, Mitglieder, Fördermittel und/oder Spenden aus, dann kann die mehrheitlich ehrenamtliche Arbeit nicht fortgesetzt werden.

Dabei sind viele Projekte, die im Ehrenamt ausgeübt werden, ursprünglich im Gemeingut angesiedelt gewesen: Das betrifft Bereiche der Kinder-, Jugend- und Senior*innenarbeit genauso wie etliche soziokulturelle Begegnungsstätten. In Zeiten knapper Haushaltskassen (Stadt, Land, Bund) wurde vieles davon ersatzlos gestrichen oder ins Ehrenamt übertragen, ohne jedoch eine Wiedereinführung bzw. Rücküberführung in öffentliche Dienstleistungen einzuplanen. Mit diesem Umstand auseinandersetzen müssen sich einerseits die Ehrenamtlichen und andererseits all jene, vielleicht ja auch Sie, die die Angebote der gemeinnützigen Einrichtungen und Vereine in Anspruch nehmen wollen oder sogar darauf angewiesen sind.

Mitarbeiter*innen, Mitglieder und Spenden sind immer willkommen

Sie können den Stadtteilverein Johannstadt bei seiner Stadtteilarbeit sehr gern unterstützen. Das geht als freiwillige(r) Mitarbeiter*in im Verein oder in einzelnen Projekten. Fragen Sie dazu den Verein einfach per E-Mail stadtteilverein@johannstadt.de an.

Der Verein freut sich auch über neue Vereinsmitglieder. Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft: ordentliches Mitglied und Fördermitglied. Zum Download (oder ansehen im Browser) sind hier die Satzung und der Mitgliedsantrag (ausfüllbares PDF in Zip-Datei). Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag können Sie gern per E-Mail an stadtteilverein@johannstadt.de oder per Brief an

Stadtteilverein Johannstadt e. V.
Pfotenhauerstraße 66
01307 Dresden

senden.

Spenden sind ebenfalls sehr hilfreich. Sie können dazu entweder das Spenden-Widget links im Seitenmenü verwenden, es stehen verschiedene Spendenzwecke zur Auswahl oder Sie können auch gern eine klassische Überweisung tätigen. Dann verwenden Sie bitte folgende Angaben:

Empfänger: Stadtteilverein Johannstadt e.V.

Verwendungszweck

IBAN: DE65 4306 0967 1215 9641 00
Kreditinstitut: GLS-Bank Bochum

 

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Quellen: https://www.e-recht24.de, twingle GmbH 

1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich das Passwort in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: alle zwei Jahre, mindestens 10 Zeichen – Ziffern, Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen) zu ersetzen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu erschweren.
  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
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  • Beim Hochladen von Mediendateien sorgt der/die Zugangsberechtigte für eine urheberrechtskonforme Quellenangabe durch einen entsprechenden Eintrag in das Feld „Untertitel“ in der Mediathek.
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  • Bei Benutzerkonten, die zwei Jahre oder länger nicht genutzt wurden, werden die Zugangsberechtigten von den Webseitenadministratoren angeschrieben. Erfolgt darauf keine Reaktion oder die in den Zugangsdaten hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr erreichbar, wird das entsprechende Benutzerkonto gelöscht. Vorher wird jedoch geprüft, ob von dem Benutzerkonto Beiträge und/oder Seiten erstellt wurden. Diese werden vor der Löschung auf ein anderes, im Zugriff des Stadtteilvereins befindliches Benutzerkonto übertragen.

2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
    • Unter dem Beitrag ist der Vermerk „Verantwortlich im Sinne der Pressearbeit“ (V. i. S. d. P.) mit folgenden Angaben verpflichtend:

      – bei natürlichen Personen: Vorname Nachname

      – bei juristischen Personen: Vollständiger Name des Autors/der Autorin, vollständiger Name der Trägerorganisation ggf. mit Link zur Homepage, (namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Person(en))
    • Jedem redaktionellem Beitrag wird (automatisch) ein Hinweistext, dass es sich um einen Beitrag Dritter handelt (und um diesen von Beiträgen der Stadtteilredaktion bzw. des Stadtteilvereins zu unterscheiden), hinzugefügt. Der Hinweistext kann vor, inmitten und/oder am Ende des Beitrags erscheinen.

3. Anforderungen für das Hochladen von Dateien

  • Vor dem Hochladen von Dateien müssen diese für die Darstellung auf der Webseite angepasst werden. Eine Anpassung auf der Webseite ist nur eingeschränkt möglich.
    • Bilder
      • Bilder können standardmäßig nur in Dateiformaten JPG, JPEG, WebP, PNG, GIF und ICO dargestellt werden. Die Formate GIF und ICO sind für diese Seite belanglos.
      • Bilder sollten im Querformat, optimal 16:9, zum Einsatz kommen.
      • Die Speichergröße eines Bildes sollte nicht mehr als 1 MB betragen.
      • Die Bilder sollten nicht größer als 2500 Pixel (lange Bildseite) sein.
    • Dokumente
      • Dokumente können in den Dateiformaten DOCX, ODT, PPTX, XLXS und PDF verarbeitet werden.
      • Vor dem Hochladen sollten diese auf barrierefreie Zugänglichkeit geprüft und entsprechend korrigiert werden. Alle bekannten Office-Programme verfügen über entsprechende Assistenzsoftware, die Fehler anzeigen kann und Korrekturvorschläge anbietet.
  • Nach dem Hochladen von Bildern sollten diese in der Mediathek beschriftet werden.
    • Die Beschreibung für Blinde und Sehschwache gehört in das Feld „Alternativer Text“.
    • In das Feld „Untertitel“ sind die Bildbezeichnung sowie die Bildquellenangabe zu schreiben.
    • Inhalte, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut sichtbar und verständlich ausgewiesen werden.

4. Kommentare

  • Kommentare werden grundsätzlich moderiert und erst nach Prüfung auf inhaltliche Relevanz sowie Einhaltung unserer Netiquette freigeschaltet.
  • Das Einfügen von Verlinkungen auf Drittseiten in den Kommentaren sollte unterbleiben, da diese automatisch als Spam abgewiesen werden.

5. Text- und Bildeinsendungen

  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Texte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Texte keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Bilder entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Bilder keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
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6. Preise/Werbeeinnahmen

  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026