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Der Dresden-Pass, ein Sozialpass – viele Möglichkeiten!

Stadt sichert gesellschaftliche Teilhabe für über 32.000 Dresdnerinnen und Dresdner

Gratis-Kulturgenuss, 50 Prozent-Rabatt aufs Deutschlandticket, gebührenfreie Mietrechtsberatung und kostenfreie Sperrmüllabfuhr – das sind nur einige der vielen Vorteile, die der Dresden-Pass bietet.

Das macht sich bei der Inanspruchnahme bemerkbar: Inzwischen verbessert der kommunale Sozialpass die Teilhabe von über 32.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Hier ist erklärt, wer den Dresden-Pass bekommt und wie man ihn beantragt. Außerdem werden ausgewählte Leistungen vorgestellt.

Warum gibt es den Dresden-Pass?

Der Sozialpass soll Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen und Vermögen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Dresden ermöglichen. Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erklärt: „Der Dresden-Pass ist ein zentraler Baustein für eine inklusive und sozial gerechte Stadt. Seit vielen Jahren ermöglicht er nachhaltig, soziale Hürden zu überwinden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und individuelle Potenziale zu entfalten.“

Wie wird der Pass genutzt?

Im April 2024 besaßen 32.279 Menschen einen Dresden-Pass. Zum Vergleich: Im April 2023 waren es 27.241 Dresdnerinnen und Dresdner. Das entspricht einem Plus von 18,5 Prozent. „Mit dem Deutschland-Ticket hat der Pass nochmal deutlich an Attraktivität gewonnen“, resümiert Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. Von den 32.279 Einwohnerinnen und Einwohnern mit Dresden-Pass nutzen derzeit 18.419 Menschen das Sozialticket. 14.653 Personen besitzen das Deutschland-Ticket und 3.766 Menschen die Abo-Karte der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) AG.

Wer bekommt den Dresden-Pass?

Den Dresden-Pass können nach aktuellem Recht Menschen mit Hauptwohnsitz in Dresden beantragen. Voraussetzung ist außerdem, dass sie eine dieser Sozialleistungen bekommen:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Bargeldbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
  • Asylbewerberleistungen
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Kinder in Familien mit Bürgergeld oder Sozialhilfe können ebenfalls einen Dresden-Pass bekommen.

Wie beantragt man den Dresden-Pass?

Ab sofort können Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden den Antrag auch vollständig digital beim Sozialamt einreichen. Ausfüllen, bestätigen, versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause aus. Die Antragsteller sparen dadurch Geld und Wartezeit bei der Behörde. Der Online-Assistent auf www.dresden.de/dresden-pass macht das möglich. Die Eingabehilfe unterstützt dabei Neu- und Verlängerungsanträge.
Fragen rund um den Dresden-Pass beantwortet das Sozialamt per E-Mail an dresden-pass@dresden.de oder telefonisch unter 0351-4884848 zu den Sprechzeiten dienstags 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.

Welche Leistungen bietet der Dresden-Pass?

Zu den Angeboten und Vergünstigungen des Dresden-Passes gehören unter anderem:

1. Vergünstigungen im Nahverkehr

Mit Dresden-Pass gibt es ermäßigte Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr. Das erleichtert die Mobilität in der Stadt und verbessert den Zugang zu Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Für das Deutschland-Ticket gibt es im Sozialtarif aktuell 50 Prozent Preisnachlass.

2. Kostenlose Mietrechtsberatung

Der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. berät Mieterinnen und Mieter mit Dresden-Pass im Rahmen einer sogenannten Kurzmitgliedschaft kostenfrei.

3. Kulturelle Teilhabe

Mit dem Dresden-Pass haben Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl von kulturellen Einrichtungen, wie Museen und Theatern, sowie an sportlichen Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen oder sogar kostenfrei. Dies fördert nicht nur das kulturelle Leben in der Stadt, sondern ermöglicht es ebenfalls allen Bevölkerungsgruppen, den Zugang zu Bildung und Unterhaltung zu bekommen.
Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes können entgeltfrei die kommunalen Kultureinrichtungen und deren Veranstaltungen besuchen. Diese Regelung gilt für die Konzerte und Vorstellungen der Dresdner Musikfestspiele, der Dresdner Philharmonie im Kulturpalast, das Theater Junge Generation (tjg.) und der Staatsoperette Dresden im Kraftwerk Mitte, das Europäische Zentrum der Künste in Hellerau und das Theaterhaus Rudi im Stadtteil Kaditz. Personen mit Dresden-Pass können ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn Zugang erhalten. Eine Reservierung von Karten ist allerdings nicht möglich. Für gesondert ausgewiesene Veranstaltungen und Sonderformate greift diese Regelung nicht. Auch in den zehn städtischen Museen ist der Eintritt frei: Stadtmuseum, Städtische Galerie, Technische Sammlungen, Kunsthaus, Leonhardi-Museum, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Kraszewski-Museum, Kügelgenhaus – Museum der Dresdner Romantik, Palitzsch-Museum und Schillerhäuschen. Ausgenommen hiervon sind externe Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Museen.

4. Bildungs- und Freizeitangebote

Der Dresden-Pass unterstützt gleichfalls den Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Von Sprachkursen über Sportvereine bis hin zu Ferienprogrammen bietet der Pass zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und Freizeitgestaltung.

5. Sperrmüllabfuhr

Haushalte mit Dresden-Pass können einmal im Jahr 4 Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei abholen und entsorgen lassen. Die Abfuhr wird beim Sozialamt beantragt. Das Sozialamt beauftragt daraufhin das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft und übernimmt die Kosten für eine Standardabholung.

Inhaberkreis und Leistungsangebot sollen erweitert werden

Der Stadtrat sich im April dafür ausgesprochen, weitere Berechtigte und Leistungen in die Dresden-Pass-Richtlinie aufzunehmen. Im Jahr 2025 sollen konkret auch Studierende, die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) den Dresden-Pass erhalten. Außerdem soll der Dresden-Pass im Bürgeramt kostenlose Personal-Dokumente, insbesondere Personalausweis oder Reisepass, ermöglichen. Bis es soweit ist, wird es allerdings noch etwas dauern. Denn zuvor muss erst die Dresden-Pass-Richtlinie angepasst und das notwendige Budget bereitgestellt werden. Darüber entscheidet der Stadtrat voraussichtlich Ende 2024.

Dresden-Pass seit 1993

Der Dresden-Pass ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Einwohnerinnen und Einwohner Dresdens, die Sozialleistungen beziehen. Der Pass berechtigt seit 1993 zum kostengünstigen Besuch von städtischen und ausgewählten staatlichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Dresden. Seitdem wurde der Dresden-Pass bedarfsgerecht in seinen Leistungen angepasst. So kamen 2023 das vergünstigte Deutschland-Ticket, 2022 die gebührenfreie Sperrmüllentsorgung und 2020 die kostenlose Mietrechtsberatung dazu. 2020 wurde ebenfalls die Dresden-Pass-Berechtigung für Haushalte mit Wohngeld sowie Familien mit Kinderzuschlag eingeführt.

Weitere Informationen:  
www.dresden.de/dresden-pass

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026