Nachrichten

Angebote für Kinder und Jugendliche waren Schwerpunkt der 15. Sitzung des Wohnhofbeirats Hopfgartenstraße

Zur 15. Sitzung des Wohnhofbeirats Hopfgartenstraße kamen am 24.9.2025 neun Haussprecher*innen und stellvertretende Haussprecher*innen aus sechs Häusern des Wohnhofs, ein Vertreter der Vonovia sowie fünf Gäste in den Räumlichkeiten der Vonovia auf der Pfotenhauerstraße zusammen.

Als ersten Tagesordnungspunkt beriet der Wohnhofbeirat ein letztes Mal über die Verwendung von Mitteln aus dem Wohnhoffonds Hopfgartenstraße. Hierfür hatten der Stadtteilbeirat und die Vonovia Anfang des Jahres insgesamt 3.000 EUR zur Verfügung gestellt, die der Wohnhofbeirat bis 30.9. zur Förderung von Projekten einsetzen kann.

Aufbereitete Fahrräder an gemeinützige Einrichtungen abzugeben

Im Rahmen des aus dem Wohnhoffonds geförderten Projektes “Fahrradreparatur für soziale Einrichtungen” hat Herr Poddubny zum dritten Mal insgesamt 20 Fahrräder aufbereitet, die an Einrichtungen des Stadtteils übergeben werden sollen. 12 Fahrräder sind bereits für den Johannstadt Quartier e.V., den Abenteuerspielplatz, das Projekt “Wir sind Paten“, den Puck e.V. und das Haus der Natur reserviert. Für je vier 26er Herren- und Damenfahrräder werden noch interessierte gemeinnützige Einrichtungen gesucht. Bei Interesse senden Sie eine Nachricht an info@qm-johannstadt.de.

Bereits in den Vorjahren waren zweimal 21 aufbereitete Fahrräder aus dem Wohnhof an soziale Einrichtungen übergeben worden. Das Foto zeigt die Übergabe von Rädern am 17.9.2024 an die 101. Oberschule “Johannes Gutenberg” (Foto: Lena Jousten)

300 Familien feierten Nachbarschaftsfest – Umgang mit Müll war Leitthema

Frau Stölzer von der Kita Sonnenblumenhaus berichtete über das Nachbarschaftsfest, welches ihre Kita gemeinsam mit der Kita Biopolis, der Kita Tabaluga, der Kita Hopfgartenstraße 9, dem Hort der 102. Grundschule “Johanna”, dem Willkommen in Johannstadt e.V. und dem Projekt Stadtkohlrabi des UFER-Projekte Dresden e.V. am 21.8. mit rund 300 Familien feierten. Unter der Überschrift “Alles Müll oder was?” fanden verschiedene Aktionen rund um das Thema Müll statt, um für die Vermeidung und korrekte Entsorgung von Müll zu sensibilisieren. Unter anderem wurden Drahttiere mit gesammeltem Müll gefüllt und Instrumente und Spiele aus Müll gebastelt. Auch ein Puppentheater zum Thema Müll und ein Mülltrennspiel zogen Kinder an. Begleitet wurde das Fest durch eine Band sowie den ehrenamtlichen Getränkeausschank durch das “Caf´´e für alle” und drei Haussprecher*innen.

Leider fand das schöne Fest beim abschließenden gemeinsamen Singen auf der Wiese im Wohnhof ein unschönes Ende: Durch einen Eierwurf vom Balkon wurde ein Kind getroffen. Die Tat wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Mit Müll gefüllte Drahtfiguren der Kita Tabaluga beim Nachbarschaftsfest "Alles Müll oder was?" am 21.8.2025
Mit Müll gefüllte Drahtfiguren der Kita Tabaluga beim Nachbarschaftsfest “Alles Müll oder was?” am 21.8.2025 (Foto: Claudia Voigt-Baranyai)

Einbau Blinkanlage in Lastenrad und Martinsumzug als neue Förderprojekte beschossen

Im Anschluss wurden zwei weitere Projekte einstimmig zur Förderung beschlossen:

Da die verbleibenden Mittel im Wohnhoffonds nicht ganz ausreichten, stockte die Vonovia ihren Anteil am Wohnhoffonds um 157,33 EUR auf. Einer Aufstockung des Anteils aus dem Verfügungsfonds Nördliche Johannstadt in gleicher Höhe hat der Stadtteilbeirat Johannstadt im Umlaufverfahren zugestimmt. Damit steht dem diesjährigen Martinsumzug nichts mehr im Weg.

Welche Angebote gibt es für Kinder und Jugendlichen im Wohnhof und der unmittelbaren Umgebung?

Schon häufiger war die Kinder- und Jugendarbeit Thema im Wohnhofbeirat. Nachdem das Thema zuletzt in der Wohnhofbeiratssitzung am 28.11.2023 im Familienzentrum des Kinderschutzbunds ausführlicher erörtert wurde, waren nun – zwei Jahre später – drei Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit aus dem Umfeld im Wohnhofbeirat, um ihre Angebote vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren, wie die Probleme zwischen den Generationen überwunden werden können.

  • Nils Greipel stellt den Kindertreff JoJo vor. Der Kindertreff betreibt offene Kinder- und Jugendarbeit für Kinder von 6-14 Jahren. Dabei wechseln sich Angebote im Obergeschoss des Johannstädter Kulturtreffs auf der Elisenstraße 35 (donnerstags und Freitags 14-18 Uhr) mit mobilen Angeboten im Wohnhof (dienstags und mittwochs 15-18 Uhr) ab. Mobile Angebote sind die Spielplatzarbeit am Spielplatz Pfotenhauerstraße und das Kreativangebot “Die Kunstkoffer kommen”. Darüber hinaus bietet der Kindertreff diverse sozialpädagogische Angebote zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Kinder, Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Ferienaktionen, Ferienfahrten und ein pädagogisches Kochangebot an.
  • Franziska Lumpe stellt den Jugendtreff Trini vor. Der Jugendtreff betreibt offene Jugendarbeit für Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren im Jugendzentrum Jugendkirche. Das Jugendzentrum verfügt u.a. über einen Bandprobenraum, einen Tischkicker und eine Werkstatt. Zu den festen Angeboten zählen das regelmäßige Kochen (Mittwochstafel) und der Tischtennisdonnerstag für alle. Darüber hinaus gibt es Beratungsangebote. Ein medienpädagogisches Angebot und eine Selbsthilfewerkstatt sind im Rahmen eines ESF-Projektes in Vorbereitung. Ein Video zur Kurzvorstellung des Jugendtreffs Trini ist auf der Sitzungsseite des Wohnhofbeirats verfügbar.
  • Claudius Richter stellt die Mobile Jugendarbeit Jinos MoJo vor. Zielgruppe sind ebenfalls Jugendliche von 12-26 Jahren. Zu den Aufgaben gehören Einzelfallarbeit zur individuellen Unterstützung von Jugendlichen, Projekt- und Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit (Sprachrohr für Jugendliche) sowie aufsuchende Arbeit im Stadtteil. Dabei wechseln sich 2-3 aufsuchende Tage pro Woche im Stadtteil mit einer regelmäßigen Präsenz am Donnerstag im Holbeinpark und einem festen Kontakttag, Einzelberatung und gemeinsamem Kochen und Planen am Freitag bis 19 Uhr im Souterrain des Familienzentrums ab. Dort gibt es für Gruppen mit volljährigen Ansprechpersonen auch die Möglichkeit für selbstverwaltete Treffs.

Nach der Vorstellung hatten die Haussprecher*innen Gelegenheit, viele Fragen zu klären, beispielsweise:

  • Wie reagieren die Einrichtungen, wenn es Probleme in den Familien gibt? In diesem Fall werden Kinderschutzbeauftragte der Einrichtung eingeschaltet oder – wenn für den Kinderschutz nötig – der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes. Oft reicht es aber auch, die Kinder selbst zu stärken.
  • Wieviele Kinder werden erreicht? Bei der mobilen Arbeit schwankt die Zahl zwischen 3 und 80 Kontakten. In den Treffs werden in der Regel 10-15 Kinder erreicht.
  • Wie laufen die Treffs ab? Die Einrichtungen unterbreiten den Kindern Angebote. Mitunter werden thematische Räume eröffnet, in den bestimmte Themen bearbeitet werden. Oft sind die Fachkräfte aber einfach auch nur da, um zu reagieren.
  • Wie wird bei der großen Altersspanne zwischen 12 und 26 Jahren mit Themen wie Alkohol umgegangen? Die meisten Teilnehmenden im Jugendtreff Trini sind zwischen 12 und 16 Jahren. In allen Einrichtungen gibt es eine Hausordnung, die Alkohol verbietet. Oft achten die Kinder und Jugendlichen auch gegenseitig auf die Einhaltung der Regeln.

Wie verbessern wir das Zusammenleben zwischen den Generationen im Wohnhof?

Anlässe für die Behandlung der Kinder- und Jugendarbeit im Wohnhofbeirat waren Probleme mit nächtlichem Lärm am Spielplatz, Konflikte mit und zwischen Jugendlichen und als respektlos empfundenes Verhalten. Was kann dagegen getan werden?

  • Wie können die bestehenden Angebote besser bekanntgemacht werden? Nach Einschätzung mancher Haussprecher*innen wissen viele Kinder und Jugendliche nicht, dass es Treffs und Angebote im Umfeld gibt. Die Einrichtungen stellen Informationsmaterial zur Verfügung, das von den Haussprechern gern weitergegeben werden kann.
  • Kann die im Wohnhof aufgestellte Plauderbank als Ort für Kontakte mit Kindern und Jugendlichen genutzt werden? Herr Richter nimmt den Vorschlag mit in sein Team.
  • Wie geht man mit einer Kinderbande im Alter von 8-10 Jahren um, die Bewohner provoziert und beleidigt? Für die mobile Jugendarbeit, die erst ab einem Alter von 12 Jahren aktiv wird, sind diese Kinder zu jung. In der Kinderarbeit gibt es nur die genannten, punktuellen mobilen Angebote. Wie man mit der Alterslücke umgeht, muss mit dem Jugendamt besprochen werden. Unter Umständen ist die Stadtteilrunde Johannstadt ein geeignetes Gremium, um über solche “Lücken” zu sprechen.
  • Was tun, wenn Kinder im Rahmen von Bewohnerprojekten errichtete Gegenstände wie die Sitzecke mit Rosenpergola beschädigen und sich dabei der Tatsache voll bewusst sind, dass sie noch nicht 14 Jahre alt und damit strafunmündig sind? Die Einrichtungen verweisen darauf, dass Jugendarbeit keine ordnungspolitischen Maßnahmen umsetzt. Jugendarbeit versucht vielmehr, über Beziehungsarbeit Vertrauen zu schaffen und die Ohren zu öffnen. Wenn möglich, sollten die Kinder in die Maßnahmen mit eingebunden werden, um die Identifikation zu schaffen.
  • Was kann getan werden, wenn es auf dem Spielplatz regelmäßig zur Prügelei kommt? Das JoJo verweist darauf, dass es nur punktuell anwesend sein kann und im Stadtteil noch immer nichtpädagogische überdachte Räume fehlen, in den sich Kinder und Jugendliche ungestört treffen können.
  • Was kann gegen den Lärm auf dem Spielplatz getan werden, der im Sommer oft von 18 Uhr bis Mitternacht andauert? Auch hier kann ein Kennenlernen möglicherweise für mehr gegenseitigen Respekt der wechselseitigen Bedürfnisse sorgen. Im Rahmen der Präsenzzeiten auf dem Spielplatz Dienstag- und Mittwochnachmittag unterstützt auch der Kindertreff JoJo gern bei der Kontaktherstellung. Die Idee eines evtl. weitergehenden Vermittlungsprojektes wird von den Einrichtungen zur Prüfung in die Teams mitgenommen.

Herr Kunert weist darauf hin, dass auch Themen wie die Konfliktschlichtung um einen Spielplatz Gegenstand eines Förderprojektes im Verfügungsfonds sein können, sofern hierfür zusätzliche Mittel benötigt werden. Er bedankt sich im Namen der Haussprecher*innen dafür, dass die drei Einrichtungen sich die Zeit für die Vorstellung eingeräumt haben. Die drei Gäste bedanken sich für das gezeigte Interesse an ihrer Arbeit und den Kindern und Jugendlichen.

Wie geht es weiter mit dem Wohnhofbeirat?

Herr Kunert erinnert daran, dass das Quartiersmanagement die Sitzungen des Wohnhofbeirats nur noch bis Ende 2025 vorbereiten, moderieren und dokumentieren kann. Nachdem die Vonovia deutlich gemacht hat, diese Aufgabe nicht übernehmen zu können, wurde im Mai die Geschäftsordnung des Wohnhofbeirats angepasst, um den Weg in Richtung Selbstorganisation zu ermöglichen. Um diesen Weg gehen zu können, müssten sich allerdings Haussprecher*innen finden, die als Sprecher*innen des Wohnhofbeirats auch im nächsten Jahr zu den Sitzungen einladen. Bislang gibt es nur einen Kandidaten für die Position des Stellvertreters. Sollte niemand die Aufgabe übernehmen, würde die Beiratsarbeit zur nächsten Sitzung am 3. Dezember enden.

Seitens der Haussprecher*innen wird deutlich gemacht, dass es bedauerlich wäre, wenn der Wohnhofbeirat nach vier Jahren enden würde. In einigen Häusern vertraute die Hausgemeinschaft inzwischen darauf, dass Probleme in diese Runde getragen werden und auch gelöst werden können. Mit der Anliegenliste habe man bewiesen, dass Bewohner*innen, Vonovia und Stadt gemeinsam eine Menge erreichen können. Ein Großteil der umgesetzten Maßnahmen sei auf der Basis von Anregungen aus dem Kreis der Haussprecher*innen entstanden. Auch erhielten Haussprecher*innen über ihre Funktion im Beirat und die entsprechende Visitenkarte eine gewisse Autorität. Dies könne auch eine Blaupause für andere Wohnlagen sein.

Es besteht Einigkeit darin, dass der Austausch und die gute Zusammenarbeit in der einen oder anderen Form auch fortgeführt werden sollen. Unterschiedliche Auffassungen gab es zu der Frage, ob hierfür die etablierte Whatsapp-Gruppe der Haussprecher*innen und die etablierte direkte Kontaktmöglichkeit mit Verantwortlichen bei der Vonovia ausreicht. Seitens mancher Haussprecher wird befürchtet, dass ohne regelmäßige Treffen unter Beteiligung der Vonovia der Austausch einzuschlafen drohe.

Die Vonovia bietet die Zurverfügungstellung eines Raums für die Treffen an, lehnt aber ab, die Funktion des Einladenden zu übernehmen. Herr Wuttke stellt zudem in Aussicht, dass auch die noch verbliebenen offenen Themen seitens der Vonovia bis Ende des Jahres erledigt werden. Die Entscheidung, ob und auf welche Weise der Wohnhofbeirat 2026 fortgeführt wird, wird auf die nächste Beiratssitzung am 3.12. vertagt, auf der dann neben der Abrechnung des diesjährigen Wohnhoffonds, der abschließenden Bearbeitung der offenen Themen der Anliegenliste und der Vorstellung der Entwicklung der Mieterzufriedenheit im Wohnhof durch die Vonovia der Schwerpunkt auf die Fortsetzung der Beiratsarbeit ab 2026 gelegt werden soll.

Die Unterlagen zur Sitzung sind auf der Sitzungsseite des Wohnhofbeirats zum Download verfügbar.

Datenschutzerklärung

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise sogenannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind sogenannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Matomo (ehemals Piwik)

Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet Cookies (siehe Absatz Cookies), die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie die Speicherung und Nutzung hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein Opt-out-Cookie hinterlegt der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies zur Folge, dass auch das Matomo Opt-out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite wieder aktiviert werden.

Server-Log-Files

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

SSL-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Twingle

Diese Website nutzt das Spendenformular der twingle GmbH, Prinzenallee 74, 13357 Berlin. Die twingle GmbH stellt für dieses Spendenformular die technische Plattform für den Spendenvorgang zur Verfügung. Die von Ihnen bei der Spende eingegebenen Daten (z.B. Adresse, Bankverbindung etc.) werden von twingle lediglich zur Abwicklung der Spende auf Servern in Deutschland gespeichert.
Wir haben mit twingle einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen bei der Nutzung des Spendenformulars von twingle die strengen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung und der deutschen Datenschutzbehörden vollständig um. Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei Spenden

Bei einer Spende erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Spende sowie ggf. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen erforderlich ist. Die Bereitstellung der Daten ist für die Abwicklung des Spendenvorgangs erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Spende nicht empfangen werden kann. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) b DSGVO und ist für Abwicklung der Spende erforderlich. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung der Spende benötigen oder Dienstleister derer wir uns im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bedienen. Neben den in den jeweiligen Klauseln dieser Datenschutzerklärung benannten Empfängern sind dies beispielsweise Empfänger folgender Kategorien: Zahlungsdienstleister, Dienstleister für den Versand der Spendenbescheinigung. In allen Fällen beachten wir strikt die gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus

Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Quellen: https://www.e-recht24.de, twingle GmbH 

1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich das Passwort in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: alle zwei Jahre, mindestens 10 Zeichen – Ziffern, Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen) zu ersetzen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu erschweren.
  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, keine illegalen, anstößigen oder diskriminierenden Inhalte zu veröffentlichen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte versichert insbesondere, keine Inhalte zu veröffentlichen, mit denen Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
  • Vor dem Einstellen von Informationen Dritter bzw. der Einräumung erweiterter Zugriffsbefugnisse an Dritte sorgt der/die Zugangsberechtigte für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten.
  • Beim Hochladen von Mediendateien sorgt der/die Zugangsberechtigte für eine urheberrechtskonforme Quellenangabe durch einen entsprechenden Eintrag in das Feld „Untertitel“ in der Mediathek.
  • Der/Die Zugangsberechtigte sorgt selbständig für die Aktualisierung der veröffentlichten Informationen im Falle von Änderungen sowie für das Löschen nicht mehr benötigter Daten (Bilder, Dokumente, Texte) von der Plattform (Seiten/Beiträge/Mediathek).
  • Bei Benutzerkonten, die zwei Jahre oder länger nicht genutzt wurden, werden die Zugangsberechtigten von den Webseitenadministratoren angeschrieben. Erfolgt darauf keine Reaktion oder die in den Zugangsdaten hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr erreichbar, wird das entsprechende Benutzerkonto gelöscht. Vorher wird jedoch geprüft, ob von dem Benutzerkonto Beiträge und/oder Seiten erstellt wurden. Diese werden vor der Löschung auf ein anderes, im Zugriff des Stadtteilvereins befindliches Benutzerkonto übertragen.

2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
    • Unter dem Beitrag ist der Vermerk „Verantwortlich im Sinne der Pressearbeit“ (V. i. S. d. P.) mit folgenden Angaben verpflichtend:

      – bei natürlichen Personen: Vorname Nachname

      – bei juristischen Personen: Vollständiger Name des Autors/der Autorin, vollständiger Name der Trägerorganisation ggf. mit Link zur Homepage, (namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Person(en))
    • Jedem redaktionellem Beitrag wird (automatisch) ein Hinweistext, dass es sich um einen Beitrag Dritter handelt (und um diesen von Beiträgen der Stadtteilredaktion bzw. des Stadtteilvereins zu unterscheiden), hinzugefügt. Der Hinweistext kann vor, inmitten und/oder am Ende des Beitrags erscheinen.

3. Anforderungen für das Hochladen von Dateien

  • Vor dem Hochladen von Dateien müssen diese für die Darstellung auf der Webseite angepasst werden. Eine Anpassung auf der Webseite ist nur eingeschränkt möglich.
    • Bilder
      • Bilder können standardmäßig nur in Dateiformaten JPG, JPEG, WebP, PNG, GIF und ICO dargestellt werden. Die Formate GIF und ICO sind für diese Seite belanglos.
      • Bilder sollten im Querformat, optimal 16:9, zum Einsatz kommen.
      • Die Speichergröße eines Bildes sollte nicht mehr als 1 MB betragen.
      • Die Bilder sollten nicht größer als 2500 Pixel (lange Bildseite) sein.
    • Dokumente
      • Dokumente können in den Dateiformaten DOCX, ODT, PPTX, XLXS und PDF verarbeitet werden.
      • Vor dem Hochladen sollten diese auf barrierefreie Zugänglichkeit geprüft und entsprechend korrigiert werden. Alle bekannten Office-Programme verfügen über entsprechende Assistenzsoftware, die Fehler anzeigen kann und Korrekturvorschläge anbietet.
  • Nach dem Hochladen von Bildern sollten diese in der Mediathek beschriftet werden.
    • Die Beschreibung für Blinde und Sehschwache gehört in das Feld „Alternativer Text“.
    • In das Feld „Untertitel“ sind die Bildbezeichnung sowie die Bildquellenangabe zu schreiben.
    • Inhalte, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut sichtbar und verständlich ausgewiesen werden.

4. Kommentare

  • Kommentare werden grundsätzlich moderiert und erst nach Prüfung auf inhaltliche Relevanz sowie Einhaltung unserer Netiquette freigeschaltet.
  • Das Einfügen von Verlinkungen auf Drittseiten in den Kommentaren sollte unterbleiben, da diese automatisch als Spam abgewiesen werden.

5. Text- und Bildeinsendungen

  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Texte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Texte keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Bilder entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Bilder keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Die eingesendeten Bilder dürfen weder gewaltverherrlichende, pornografische noch anderweitig schockierende Inhalte aufweisen.
  • Durch das Zusenden von Texten und Bildern, über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de), wird dem Stadtteilverein automatisch ein Einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0 eingeräumt.
  • Es werden keine Entgelte für Veröffentlichungen gezahlt.
  • Es besteht kein Anrecht auf Veröffentlichung.
  • Bei Nichtveröffentlichung werden die mitgeteilten Daten unverzüglich und datenschutzkonform gelöscht.
  • Die Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden, durch eine formlose Mitteilung per E-Mail an stadtteilverein@johannstadt.de.

6. Preise/Werbeeinnahmen

  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026