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1. bis 5. Mai: „Woche der Inklusion mit Veranstaltungen in der Johannstadt –

Am Mittwoch, 1. Mai 2024, beginnt in Dresden die „Woche der Inklusion“. Bis zum Ende der Aktionswoche am Sonntag, 5. Mai, dem Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderungen, bieten mehr als zwanzig Veranstaltungen in und um Dresden die Möglichkeit, die Potenziale von Menschen mit Handicap zu sehen und ihre Stimmen zu hören.

Ein breites Bündnis lädt alle Dresdnerinnen und Dresdner dazu ein. Zum Bündnis gehören die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, das Inklusionsnetzwerk Sachsen und viele weitere Partnerinnen und Partner.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Bürgermeisterin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen: „Wir wollen eine inklusive Gesellschaft ohne Barrieren. Niemand soll wegen seiner Behinderung oder eines Handicaps ausgeschlossen werden. Das ist unser Wunsch für die rund 97.000 Dresdnerinnen und Dresdner, die eine Behinderung haben. Die Aktionswoche mit dem Europäischen Protesttag bietet eine gute Gelegenheit, um einerseits deutlich zu machen, was schon erreicht wurde, und andererseits auf Barrieren aufmerksam zu machen, die der Gleichstellung noch immer im Wege stehen.“

Das Angebot ist breit gefächert, es reicht von barrierefreien Führungen und Vorträgen bis zu inklusiven Sportveranstaltungen. Auch in der Johannstadt finden Veranstaltungen statt:

  • 02.05. Abenteuerspielplatz Johannstadt unter Realbedingungen: Wie barrierefrei sind wir? wo können wir uns verbessern? 14:00 – 18:00 Uhr, Silbermannstraße 16, 01307 Dresden
  • 03.05. Netzwerk-Treffen „Besondere Erfahrung“, Johannstädter Kulturtreff, 10:30 bis 12:30 Uhr
    Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen und Senior*innen mit Migrationshintergrund berichten über ihre Erfahrungen, wie sie sich in Dresden trotz Herausforderungen integrieren. Danach folgt eine Diskussion über die Möglichkeiten von der Zusammenarbeit zwischen der SH-Landesorganisation von russischsprachigen Eltern mit Kindern mit Beeinträchtigungen „Sputnik-Sachsen“ (Die Sputniks e.V.) und Projekt „Hilfe für geflüchtete ukrainische Senior*innen“ (Ausländerrat Dresden e.V.).
    Am 03.05.2024 wollen wir beide Gruppen zusammen vorstellen, um zu zeigen, dass Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen und Senioren voneinander profitieren können, indem sie sich gegenseitig unterstützen, Erfahrungen austauschen und voneinander lernen. Eltern können von der Lebenserfahrung und Weisheit der Senioren profitieren, während Senioren von der Energie und dem Engagement der Eltern lernen können.
    Elisenstraße 35, 01307 Dresden

Alle Veranstaltungen sind unter www.lag-selbsthilfe-sachsen.de/protesttag2024 veröffentlicht. Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, die auch Mitglied im Stiftungsrat des Deutschen Hygiene-Museums Dresden ist, begleitet am Donnerstag, 2. Mai 2024, 15 Uhr die inklusive Ausstellungsführung durch das Deutsche Hygiene-Museum und kommt mit den Besucherinnen und Besuchern ins Gespräch. Die Behindertenbeauftragte Manuela Scharf ist am Freitag, 3. Mai 2024 von 14 bis 18 Uhr bei der „Demo für Inklusion“ vor dem Landtagsgebäude und dem anschließenden Solidaritätskonzert auf dem Schlossplatz dabei. Am Sonntag, 5. Mai 2024, besuchen Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und Manuela Scharf den Nachbarschaftsbrunch von Pro Pieschen e. V. auf dem Konkordienplatz.

Manuela Scharf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen: „15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention liegt ihre vollständige Umsetzung noch immer in weiter Ferne. Das zeigt der jüngste Bericht der Vereinten Nationen. Deutschland hat noch viel zu tun, um Barrierefreiheit sicherzustellen und allen Menschen gleiche Teilhabe zu ermöglichen. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den Abbau baulicher Hindernisse, sondern auch die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen, Kommunikation und kulturellen Angeboten für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Entscheidend ist dabei, dass Menschen mit Handicap ihre Perspektiven und Erfahrungen in den politischen Entscheidungsprozess einbringen können, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, die ebenso ihre Bedürfnisse und Bedarfe berücksichtigt.“

Europäischer Protesttag

Der Europäische Protesttag am 5. Mai ruft europaweit dazu auf, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleiche Rechte und Chancen haben. Betroffene Menschen, aber ebenso Organisationen, Politiker und Unterstützer machen an diesem Tag lautstark mit Aktionen auf die vielfältigen Herausforderungen aufmerksam, denen Menschen mit Behinderungen in ihrem täglichen Leben gegenüberstehen. Im Zentrum des Aktionstags steht die Forderung nach Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen: im öffentlichen Raum, im Schul- und Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt oder im digitalen Raum. Der Aktionstag wurde 1992 von der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V.“ ins Leben gerufen.

Soziale Hilfen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen können praktische Erleichterungen, Assistenzen und finanzielle Unterstützung bekommen. Das Sozialamt erbringt insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Feststellung einer Schwerbehinderung: Menschen, die länger als sechs Monate körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigt sind und deswegen nicht oder nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, können ihre Einschränkung als Behinderung nach SGB IX feststellen lassen.
  • Schwerbehindertenausweis: Schwerbehinderte Menschen bekommen auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen. Voraussetzung ist, dass zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Der Ausweis ermöglicht einen individuellen Nachteilsausgleich. Das Merkzeichen „B“ im Ausweis berechtigt beispielsweise zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Eingliederungshilfe: Menschen, die auf umfassende Unterstützung angewiesen sind, können Eingliederungshilfe erhalten. Sie beinhaltet spezielle Leistungen, unter anderem Mobilitätshilfen (§ 113 Absatz 1 und Absatz 2 SGB IX). Das kann beispielsweise eine Assistenzperson sein, die bei der Planung und Bewältigung von Wegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilft.
  • Mobilitätszuwendung: Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihrer Mobilitätsbehinderung den öffentlichen Personennahverkehr nicht, nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, erhalten einen Geldbetrag. Die Berechtigten können frei entscheiden, wie sie das Budget einsetzen.
  • Blindengeld: Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Durch ihre Behinderung sind sie mit einem materiellen Mehraufwand konfrontiert. Nach dem sächsischen Landesblindengeldgesetz erhalten blinde Menschen, hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen und schwerstbehinderte Kinder Geldleistungen, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
    • Sozialförderung: Zusätzlich fördert das Sozialamt offene Beratungs-, Begegnungs-, Freizeit- und Selbsthilfeangebote, die die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken.

Weitere Informationen unter
www.dresden.de/inklusion

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Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026