Grundschulen und Kitas starten am Montag mit Einschränkungen

eingestellt am 12.02.2021 von Philine Schlick, Headerbild: Blick auf die DRK-Kita "Claras Abenteuerland": Geöffnet, aber streng geregelt. Foto: Philine Schlick

Am Montag, dem 15. Februar, dürfen Grundschulen und Kitas wieder öffnen. Es gelten Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Die Vorfreude auf das Wiedersehen ist auf allen Seiten groß.

Endlich wieder Schule! Wer hätte gedacht, dass dies ein Seufzer der Erleichterung sein könnte? Lange haben sich Kinder, Betreuer*innen und Lehrer*innen durch den Lockdown seit November 2020 nicht mehr persönlich gesehen. Am Montag öffnen Kitas und Grundschulen wieder ihre Pforten.

Getrennte Gruppen, viel Zeit draußen

“Ganz normal” ist der Start in den Kita- und Grundschulalltag natürlich nicht. Wie im Frühjahr 2020 gelten strenge Hygienekonzepte. Händewaschen, Wegesysteme, getrennte Gruppen, feste Klassen und viel Zeit draußen sind Maßnahmen, die das Infektionsrisiko minimieren sollen. „Die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb im vergangenen Jahr haben uns gezeigt, dass die Maßnahmen bei anhaltendem Infektionsgeschehen sehr wirksam sind“, erklärt Bildungsbürgermeister Jan Donhauser. Eltern sollen darauf achten, ihre Kinder entsprechend vorzubereiten und warm anzuziehen.

„Wir wissen, welche Herausforderungen die Dresdner Eltern in den vergangenen Wochen bewältigen mussten. Neben den allgemeinen Einschränkungen erlebten die meisten enorme Doppelbelastungen bei der gleichzeitigen Bewältigung von Arbeitsalltag und Kinderbetreuung”, erklärt Donhause weiter. Jetzt geht der Betrieb wieder los und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

“Aus den Medien ließ sich ja schon heraushören, dass es wohl bald wieder losgehen wird”, sagt Ines Frömmel, Schulleiterin der 102. Grundschule Johanna. “Wir wissen von vielen Eltern, dass den Kindern die sozialen Kontakte gefehlt haben.” Trotz aller Einschränkungen ist es ein lang ersehntes Wiedersehen. “Wir können natürlich nicht einfach mit dem Lehrplan weitermachen, sondern müssen uns einen Überblick verschaffen und an den Stand der häuslichen Lernzeit anknüpfen”, so Frau Frömmel.

Zu viel gezahlte Elternbeiträge werden zurück gezahlt

Da die Kinder in festen Gruppen mit festem Personal betreut werden, ist der eingeschränkte Regelbetrieb sehr personalaufwändig. Es kann daher sowohl in Kitas also auch Horten unabhängig von der Trägerschaft zu Einschränkungen bei den Öffnungszeiten kommen. „Uns ist bewusst, dass von den Einschränkungen besonders Familien betroffen sein werden, die auf diese Randzeiten angewiesen sind. Alle Dresdner Kindertageseinrichtungen werden ihre Öffnungszeiten deshalb sehr verantwortungsvoll überprüfen und nur dort einschränken, wo es unbedingt erforderlich ist“, so der Bildungsbürgermeister.

Angesichts der Wiedereröffnung wird das Amt für Kindertagesbetreuung im Februar 2021 die Elternbeiträge von Eltern mit Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen einziehen. Der Einzug erfolgt bei allen Eltern, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, automatisch am 15. Februar 2021. Eltern ohne SEPA-Lastschriftenmandat werden gebeten den gesamten Elternbeitrag für den Monat Februar eigenständig zu überweisen. Zu viel gezahlte Beiträge werden mit den Elternbeiträgen in den kommenden Monaten automatisch verrechnet.

Warnstreik am Freitag in städtischen Kitas und Horten

eingestellt am 08.10.2020 von Philine Schlick, Headerbild: Warnstreik. Foto: Fun energetic ecelectic/Moment/Getty Images, Landeshaupstadt Dresden

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft für Freitag, 9. Oktober 2020, zum Warnstreik an kommunalen Kitas und Horten in Dresden auf. Es ist derzeit nicht absehbar, welche Auswirkungen der Streikaufruf auf die Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen tatsächlich haben wird.

Eltern sollten am Freitag mit Beeinträchtigungen bei der Betreuung ihrer Kinder in kommunalen Kitas und Horten rechnen. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt Eltern vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten für den Tag zu organisieren. Verbindliche Aussagen über die Öffnung einzelner Kitas und Horte im Zeitraum des Streikes können leider erst am Streiktag getroffen werden.

Ab 6 Uhr morgens Übersicht über streikende Einrichtungen

Zum Abruf aktueller Informationen ist die städtische Internetpräsenz als Informationsportal eingerichtet. Am Streiktag wird auf dieser Internetseite beginnend ab 6 Uhr eine Übersicht derjenigen kommunalen Kindertageseinrichtungen veröffentlicht, die vom Streik konkret betroffen sind.

Zusätzlich wird der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen an diesem Tag eine telefonische Service-Hotline schalten. Unter der Telefonnummer 0351-4885111 erhalten Eltern am Streiktag ab 6 Uhr Auskunft, ob ihre Kita vom Streik betroffen sein wird.

Es steht keine Notbetreuung zur Verfügung. Eine Betreuung in anderen Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der coronabedingten Schutzmaßnahmen nicht möglich. Das heißt, Kinder können nur in der Einrichtung betreut werden, mit der sie einen Betreuungsvertrag haben. Dies insbesondere, weil Teams und Gruppen verschiedener Einrichtungen nicht vermischt werden sollen. Gleichwohl werden die Einrichtungen öffnen, wenn pädagogische Fachkräfte zum Dienst erscheinen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind.

Elternbeitrag wird zurück erstattet

Eine streikbedingte, ganztägige Nichtinanspruchnahme des Betreuungsplatzes führt gemäß der Elternbetragssatzung in Verbindung mit der Fördersatzung der Landeshauptstadt Dresden
zur Minderung des Elternbeitrages. Eines gesonderten Antrages bedarf es hierfür nicht. Die Rückerstattung beträgt ein Zwanzigstel (1/20) des monatlichen Elternbeitrages. Sie wird voraussichtlich mit der Beitragszahlung für den Monat Dezember verrechnet. Alle betroffenen Eltern erhalten über die Rückerstattung und Verrechnung einen gesonderten Bescheid. Die Beitragsstelle bittet von zwischenzeitlichen Nachfragen abzusehen.

Warnstreik am 9. Oktober

  • Service-Hotline: 0351-4885111
  • Infos auf der Seite der Stadt Dresden

Alles andere als normal: Die Kitas haben wieder offen

eingestellt am 18.05.2020 von Philine Schlick, Headerbild: Blick auf die DRK-Kita "Claras Abenteuerland": Geöffnet, aber streng geregelt. Foto: Philine Schlick

Seit Montag haben die Dresdner Kitas von der Notbetreuung in den Regelbetrieb gewechselt. So auch in der Johannstadt. Abstand, Händewaschen, Desinfizieren, Mund-Nasen-Bedeckung, festgelegte Gruppen, gekürzte Öffnungszeiten verlangen Kindern, Eltern und Betreuer*innen einiges ab. Die Wiedersehensfreude war dennoch groß.

„Ein eingeschränkter Regelbetrieb heißt nicht, dass die Einrichtungen wieder normal zur Verfügung stehen“, räumte die Amtsleiterin des Amtes für Kindertagesbetreuung Sabine Bibas bereits in ihrer Ankündigung am Freitag ein.

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Die Vorgaben der Allgemeinverfügung vom 12. Mai  lassen den Normalbetrieb für die rund 55 000 in Dresdner Kitas und Horten betreuten Kinder derzeit nicht zu. „Die strikten Vorgaben zur Betreuung der Kinder in festen Gruppen mit möglichst festem Personal können die Einrichtungen nur leisten, wenn sie ihre Öffnungszeiten einschränken. Mir ist kein Träger bekannt, der es anders schafft“, so Sabine Bibas.

Die Einrichtungen bzw. Träger entscheiden eigenverantwortlich, welche Öffnungszeiten mit den pädagogischen Fachkräften in den Kitas und Horten möglich sind.

Entgegenkommen der Eltern

So handhabt es auch die Kita “Claras Abenteuerland” des DRK auf der Neubertstraße. Geöffnet hat sie momentan nur von 7 bis 16 Uhr, sagt Leiterin Kathrin Hoppe. Die Eltern betreten die Kita über den Haupteingang und verlassen das Gebäude durch einen Nebeneingang. “Viele halten die nötigen Dokumente bereits aufgefüllt bereit”, erzählt Hoppe. Nötig sind eine unterschriebene Infektionsschutzbelehrung und eine tägliche Unterschrift, die Symptomfreiheit und gewaschene Hände bestätigt.

“Wir haben von den Eltern ein großes Entgegenkommen und viel Verständnis erfahren”, berichtet Kathrin Hoppe. Eltern, denen es möglich war, hätten ihre Kinder vorerst noch Zuhause gelassen, um die Kitas nicht zu überfordern. Kathrin Hoppe sagt, sie wisse, wie schmerzhaft die reduzierten Öffnungszeiten seien und danke für das Entgegenkommen. Um gemeinsam an einem Strang zu ziehen, seien alle Haushalte mit einem Elternbrief informiert worden.

Von buntem Gewusel und lautem Treiben vorerst noch keine Spur. Blick in die Kita auf der Blumenstraße. Foto: Philine Schlick

Einschränkungen und Kindeswohl

Ebenso ist die Integrations-Kita “Tabaluga” auf der Hopfgartenstraße vorgegangen. Obwohl der Regelbetrieb eingeläutet sei, sei der Tag “alles andere als normal” verlaufen, sagt Leiterin Claudia Voigt-Baranyai. Über die Maßnahmen seien alle Eltern mit einem Brief ausführlich informiert worden.

“Wegen der Einschränkungen haben wir Teile unseres pädagogischen Konzeptes außer Kraft setzen müssen”, so Voigt-Baranyai. Um den staatlichen Vorgaben zu genügen und dennoch das Wohlbefinden der Kinder zu gewährleisten, habe das Team der Kita alles gegeben.

“Wir haben vor eineinhalb Wochen unter großem Druck, aber mit viel Engagement, Herzblut und Motivation die Vorbereitungen begonnen”, sagt Leiterin Claudia Voigt-Baranyai. Man habe sich lange beraten und eng mit dem Amt für Kindertagesbetreuung abgestimmt. Das Amt habe die Ideen der Kita für gut befunden.

Die Räume wurden zur Begrüßung mit Luftballons geschmückt, so die Leiterin. “Wir haben den Tag gut organisiert, ruhig und unaufgeregt begangen. Es war für alle ein freudvolles Wiedersehen.”

Schließtag nach Christi Himmelfahrt

Die Allgemeinverfügung des Landes ist bis einschließlich 5. Juni 2020 gültig. Für den Brückentag nach Christi Himmelfahrt am 22. Mai hat der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen für die kommunalen Kitas und Horte einen außerordentlichen Schließtag angeordnet. Für die gesonderten Auflagen mangelt es an Personal.

Sabine Bibas: „Den Kitas und Horten ist absolut bewusst, dass die eingeschränkten Öffnungszeiten Familien und Arbeitgeber vor immense Herausforderungen stellen. Die Einrichtungen werden deshalb immer mit Augenmaß entscheiden.“

Damit Eltern keine finanziellen Nachteile aus den Einschränkungen entstehen, überlässt es der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen den Eltern, ihre vertragliche Betreuungszeit auf die tatsächlich in Anspruch genommene und von der Elternbeitragssatzung mindestens vorgesehene Betreuungszeitstufe zu reduzieren. Möchten Eltern von diesem Angebot Gebrauch machen, können sie sich formlos an die jeweilige Einrichtungsleitung wenden.