Städtische Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen

eingestellt am 17.01.2019 von Torsten Görg (QM Johannstadt)

Dresdner Unternehmer, die ihren Unternehmenssitz in der Johannstadt haben, können für geplante Investitionen Unterstützung erhalten. Über das Programm “Integrierte Stadtentwicklung” erhält die Landeshauptstadt Dresden Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). „Das Geld können wir anteilig zur Investitionsförderung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen in den festgelegten Fördergebieten einsetzen. Damit unterstützen wir die Firmen in ihrer Entwicklung. Und diese tragen mit den geförderten Vorhaben wiederum zur Belebung der Wirtschaft und des Geschäftsumfeldes in den Stadtquartieren bei“, erklärt Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von maximal zehn Millionen Euro. Gefördert werden investive Maßnahmen, die:

  • Arbeitsplätze schaffen und erhalten
  • Beschäftigung zur Armutsbekämpfung fördern
  • Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken
  • Investitionstätigkeit von Betrieben verbessern
  • das Unternehmertum stärken.

Der Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte muss in einem der festgelegten Fördergebiete liegen oder in das Fördergebiet verlegt werden. Außerdem sollen mindestens zwei Auswahlkriterien wie Arbeitsplatz-, Ansiedlung-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium erfüllt sein. Der Zuschuss ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50 000 Euro. Mit dem Vorhaben darf noch nicht vor Bewilligung der Zuwendung begonnen worden sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/foerderung-von-kleinunternehmen.php.