Interessenvertretungen

Stadtteilbeirat Johannstadt

Der Stadtteilbeirat vertritt als lokales Gremium die Interessen der Johannstadt und unterstützt so den Stadtteilverein bei der Verbesserung der Lebensqualität im Viertel. Die 22 Mitglieder treffen sich vier Mal im Jahr, um über wichtige Anliegen und aktuelle Themen zu beraten. Zudem beschließt der Beirat die Förderung von Vorhaben im Stadtteil, die von Bürger*innen und Einrichtungen selbst umgesetzt werden. Die Sitzungen des Stadtteilbeirats sind öffentlich und Gäste sind herzlich willkommen. Darüber hinaus kann jede*r, der/die in Johannstadt lebt oder arbeitet, für eine Mitgliedschaft im Stadtteilbeirat kandidieren.

>> Sitzungen und Beschlüsse des Stadtteilbeirats
>> Mitglieder des Stadtteilbeirats
>> Geförderte Projekte
>> Wahlen zum Stadtteilbeirat

Wichtige Fragen und Antworten zum Stadtteilbeirat:

  1. Wozu brauchen wir einen Stadtteilbeirat?
  2. Was ist der Unterschied zu anderen bestehenden Beiräten?
  3. Wie setzt sich der Stadtteilbeirat zusammen?
  4. Wie und wann werden die Mitglieder gewählt?
  5. Gibt es Stadtteilbeiräte auch in anderen Stadtteilen?

Wozu brauchen wir einen Stadtteilbeirat?

Wir glauben, dass die Ebene des Stadtteils jene Ebene ist, mit der sich die Menschen am meisten identifizieren. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Bewohner*innen und Einrichtungen der Stadtteile über Projekte und aktuelle Entwicklungen in ihren Stadtteilen mitentscheiden können. Der Stadtteilbeirat Johannstadt berät ca. viermal jährlich zu aktuellen Themen der Johannstadt, setzt sich für die Stadtteilinteressen ein und entscheidet über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet “Nördliche Johannstadt” (jährlich 20.000 EUR). Seit Juli 2019 verfügt der Stadtteilbeirat darüber hinaus über den Stadtteilfonds Johannstadt, mit dem Kleinprojekte außerhalb des Soziale-Stadt-Gebietes gefördert werden können. Damit sollen nicht nur bürgerschaftliches Engagement vor Ort gefördert, sondern auch wertvolle Netzwerke und Strukturen der Zusammenarbeit aufgebaut werden.

Stadtteilvereine und Stadtteilbeiräte schließen eine Lücke in den Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen Dresdens (Abbildung: Matthias Kunert)

Was ist der Unterschied zu anderen bestehenden Beiräten?

In der Johannstadt wurde 2015 durch das Quartiersmanagement der Quartiersbeirat Nördliche Johannstadt als Beteiligungsgremium für das Fördergebiet Nördliche Johannstadt ins Leben gerufen. Um Strukturen zu schaffen, die auch über den Abschluss des Förderprojektes hinaus Bestand haben, wurde der Quartiersbeirat Nördliche Johannstadt im Januar 2019 durch den Stadtteilbeirat ersetzt. Auf nächsthöherer Ebene ersetzt der Stadtbezirksbeirat Altstadt bereits seit Oktober 2018 die bisherigen Ortsbeiräte. Der Stadtbezirksbeirat ist für den gesamten Stadtbezirk Altstadt zuständig, der 7 statistische Stadtteile von der Friedrichstadt bis in die Johannstadt umfasst, wohingegen sich der Stadtteilbeirat ausschließlich der Entwicklung der Stadtteile Johannstadt-Nord und Johannstadt-Süd widmet. Anders als der Stadtbezirksbeirat, bei dem es sich um ein gesetzlich verankertes Gremium auf Basis der Sächsischen Gemeindeordnung handelt, ist der Stadtteilbeirat ein satzungsgemäßes Organ des Stadtteilvereins Johannstadt e.V. Über die Entsendung von zwei Vertreter*innen aus dem Stadtbezirksbeirat Altstadt in den Stadtteilbeirat Johannstadt wird eine gute Schnittstelle zwischen beiden Gremien sichergestellt.

Wie setzt sich der Stadtteilbeirat zusammen?

Der Stadtteilbeirat setzt sich aus bis zu 22 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, darunter bis zu 11 Vertreter*innen natürlicher Personen, die in den Dresdner Stadtteilen Johannstadt-Nord oder -Süd wohnen oder arbeiten, sowie bis zu 11 Vertreter*innen von Einrichtungen, die in oder für die Dresdner Stadtteile Johannstadt-Nord oder -Süd tätig sind. Die in der Geschäftsordnung definierte detaillierte Zusammensetzung des Beirats stellt dabei sicher, dass möglichst unterschiedliche Perspektiven und Interessenlagen im Beirat vertreten sind. Während die Einrichtungsvertreter*innen aufgrund ihrer Funktion in den Beirat berufen werden, werden die natürlichen Personen gewählt. Die Berufung / Wahl erfolgt für zwei Jahre. Die Geschäftsordnung sieht aber auch vor, dass die Mandatsperiode verlängert werden kann, wenn die Wahlen aus wichtigem Grund nicht durchführbar sind.

Wie und wann werden die Mitglieder gewählt?

Zwei Beiratsvertreter*innen werden vom Stadtbezirksbeirat Altstadt gewählt. Neun weiteren Mitglieder werden in öffentlichen Wahlen, die bislang 2018, 2021 und 2023 stattfanden. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Anwesenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit einem offiziellen Dokument einen Wohnsitz, ein Gewerbe oder ein Beschäftigungs- / Ausbildungsverhältnis in den Stadtteilen Johannstadt-Nord oder -Süd nachweisen können.

Gibt es Stadtteilbeiräte auch in anderen Stadtteilen?

Der Stadtteilbeirat Johannstadt ist der erste Stadtteilbeirat in Dresden. Im Rahmen des Dresdner Zukunftsstadtprozesses wurden Stadtteilbeiräte und Stadtteilfonds mit Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neben der Johannstadt auch in Pieschen-Süd und Mickten erprobt. Neben der Verstetigung der aufgebauten Strukturen in den beiden Modellstadträumen wird nun eine Übertragung auf weitere Dresdner Stadtteile angestrebt.

Weitere Informationen


>> Geschäftsordnung Stadtteilbeirat Johannstadt (Download PDF)
>> Mitwirkungserklärung für den Stadtteilbeirat Johannstadt für natürliche Personen (Download PDF)
>> Mitwirkungserklärung für den Stadtteilbeirat Johannstadt für juristische Personen (Download PDF)
>> Beitrag in den Dresdner Neusten Nachrichten (DNN) vom 26.10.2021
>> Beitrag im Sachsen Fernsehen vom 20.11.2018

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1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
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  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
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2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
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  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
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  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
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Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026