Der Stadtbezirksbeirat Altstadt ist ein Teilorgan der Landeshauptstadt Dresden. Er entscheidet über die Angelegenheiten des Stadtbezirkes entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Der Dresdner Stadtrat hat mit Änderung der Hauptsatzung erstmals die Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte mit der der Kommunalwahl im Jahr 2019 beschlossen. Die Stadtbezirksbeiräte werden für fünf Jahre gewählt. Im Ergebnis der Wahl vom 9.6.2024 besteht der Stadtbezirksbeirat Altstadt aus 21 Mitgliedern (davon 4x CDU, 4x Bündnis 90/Die Grünen, 4x AfD, 3x DIE LINKE, 2x SPD, 1x FDP, 1x Team Zastrow, 1x Die Partei, 1x Piraten).
Der Stadtbezirksbeirat tagt in der Regel einmal im Monat. Die Sitzungen sind zumeist öffentlich und für jedermann zugänglich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die einzelnen Mitglieder sowie die Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle des Stadtbezirksbeirates Altstadt sind dem Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Dresden zu entnehmen: www.ratsinfo.dresden.de.
Die Stadtbezirksbeiräte sind zu allen wichtigen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten zu hören. Der Stadtbezirksbeirat hat in diesen Fällen eine beratende Funktion für den Stadtrat und die Verwaltung. Darüber hinaus erfüllt der Stadtbezirksbeirat die ihm zur Entscheidung durch den Stadtrat per Hauptsatzung ab dem Jahr 2019 übertragenen Aufgaben unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt. Der Stadtbezirksbeirat beschließt demnach über folgende Angelegenheiten, soweit deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgehen:
- Entscheidungen über die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Entscheidungen über die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausstattung der öffentlichen Park- und Grünanlagen
- Entscheidungen über die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk im Rahmen von Projektförderungen
- Entscheidungen über die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
- Entscheidungen über die Information, Dokumentation und Repräsentation in Stadtbezirksbeiratsangelegenheiten
Geht die Bedeutung einer Angelegenheit über den Stadtbezirk hinaus, kann der Stadtbezirksbeirat von seinem Vorschlagrecht Gebrauch machen oder ein zuständiges Fachamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen unterstützen.
Kontakt zum Stadtbezirksamt Altstadt:
Ostra-Allee 11, 01067 Dresden (barrierefreier Zugang)
Telefon: 0351-488 6001
E-Mail: stadtbezirksamt-altstadt@dresden.de
Web: www.dresden.de