FÖRDERUNG

Stadtteilfonds

Um auch außerhalb des Fördergebiets Nördliche Johannstadt das Engagement von Bürger*innen und Einrichtungen für eine nachhaltige Stadtteilentwicklung unterstützen zu können, wurde der Stadtteilfonds eingerichtet. Förderung beantragen kann, wer Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung hat und selbst umsetzen möchte. Über die Projektanträge entscheidet der Stadtteilbeirat Johannstadt. Die Zuwendungsbedingungen sind in der Richtlinie zum Stadtteilfonds (Download PDF) beschrieben.

Unterlagen und Formulare zum Download

>> Richtlinie zum Stadtteilfonds Johannstadt (Download PDF)
>> Fördergebiet Stadtteilfonds Johannstadt (Download PDF)
>> Leitfaden Nachhaltigkeit (Download PDF)

Formulare Projektantrag
>> Projektantrag (Download PDF ausfüllbar, NICHT im Browser ausfüllen, sondern herunterladen)
>> Detaillierter Kostenplan zum Projektantrag (Download XLSX)

Formulare Projektabrechnung
>> Verwendungsnachweis (Download PDF ausfüllbar, NICHT im Browser ausfüllen, sondern herunterladen)
>> Detaillierte Kostenübersicht zum Verwendungsnachweis (Download XLSX)
>> Formular Nachweis unentgeltliche Arbeitsleistungen (Download XLSX)
>> Nutzungsvereinbarung (Download DOCX)

Feedback
>> Feedbackbogen Stadtteilfonds & Stadtteilbeirat (Download PDF ausfüllbar)

Wichtige Fragen und Antworten zum Stadtteilfonds

1. Wer kann Anträge stellen?

Privatpersonen, Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen, öffentliche Einrichtungen sowie freie Träger, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen und / oder gemeinnützig arbeiten, können Anträge stellen.

2. Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können kleinere, von lokalem Engagement getragene Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität sowie einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Johannstadt-Nord und Johannstadt-Süd. Dabei kann es sich sowohl um Projekte handeln, die Investitionen erfordern (z.B. die Verschönerung oder Zwischennutzung von Gebäuden und Freiflächen oder die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im öffentlichen Raum bzw. von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement), als auch um nichtinvestive Maßnahmen (z.B. Feste, Kultur-, Freizeit- oder Bildungsangebote). Die zu fördernden Projekte müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres umsetz- und abrechenbar sein, im öffentlichen Interesse liegen, wirtschaftlich sein und durch lokale Akteure aus dem Fördergebiet umgesetzt oder mitgestaltet werden. Als Orientierung zu möglichen Projektideen können Ihnen die bisher geförderten Projekte dienen.

3. Wie hoch ist die Förderung?

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stadtteilbeirat auf Basis der eingegangenen Anträge. Durch die den/die Antragstellende/n oder Dritte sind Eigenbeiträge in Höhe von mind. 10 % der Gesamtkosten einzubringen. Projekte mit einem höheren Anteil der Eigenbeiträge werden bevorzugt. Eigenbeiträge können in Form von Geldmitteln (Eigen-/Drittmittel) oder geldwerter Sach- und Personalleistungen (Eigen-/Drittleistungen) bestehen.

4. Wie kann ich einen Antrag stellen?

Antragsteller*innen füllen einen Projektantrag sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aus und reichen beides beim Stadtteilverein ein. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit sind dem Antrag bei der Anschaffung von Gegenständen bzw. der Herstellung von Anlagen ab einem Wert von 400 € brutto drei vergleichbare Kostenangebote beizufügen. Außerdem ist in diesen Fällen der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur Sicherstellung einer längerfristigen gemeinwesenorientierten Verwendung im Stadtteil und der Übernahme von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten erforderlich. Bei Bedarf unterstützt der Stadtteilverein gern bei der Entwicklung der Projektidee und dem Ausfüllen des Antrags.

5. Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge können laufend beim Stadtteilverein gestellt werden. Förderentscheidungen sind jedoch in der Regel an die Termine der Beiratssitzungen gebunden, die ca. viermal jährlich stattfinden. Sofern noch Mittel verfügbar sind, ruft der Stadtteilverein rechtzeitig vor diesen Sitzungen nochmals zur Projekteinreichung auf. Anträge sind in der Regel vier Wochen vor der Sitzung einzureichen, wobei Ausnahmen dieser Frist im Einzelfall möglich sind.

6. Was passiert nach der Einreichung des Antrags?

Der Stadtteilverein prüft die Förderfähigkeit der beantragten Projekte und legt diese dem Stadtteilbeirat zum Beschluss vor. Wird eine Förderung gewährt, erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Zuwendungsmitteilung. Wird eine Förderung nicht gewährt, werden dem/der Antragsteller*in die Gründe mitgeteilt und die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung gegeben.

7. Wo erhalte ich Beratung und Hilfestellung?

Der Stadtteilverein bietet seit Juni 2026 wieder Beratung und Hilfestellung bei der Projektentwicklung und dem Förderantrag an. Jeden Dienstag von 15 – 18 Uhr können dazu die Sprechzeiten zum Stadtteilfonds im Büro des Stadtteilvereins im Stadtteilhaus Johannstadt genutzt werden. Nach Vereinbarung können auch Termine direkt bei den Antragstellenden vor Ort stattfinden. Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren unter stadtteilfonds@johannstadt.de oder per Telefon unter 0351 – 4188 1667.

8. Gibt es Stadtteilfonds auch in anderen Dresdner Stadtteilen?

Im Rahmen von Zukunftsstadt Dresden 2030+ wurden mit Unterstützung der Stadtverwaltung und mit wissenschaftlicher Begleitung Stadtteilfonds und Stadtteilbeiräte für Dresden erstmals in Johannstadt und in Pieschen / Mickten erprobt. Die Ergebnisse des Modellprojektes wurden in einem Leitfaden (Download PDF) für andere Stadtteilvereine, Initiativen und Kommunen zusammengefasst. Neben der Verstetigung der aufgebauten Strukturen in den beiden Modellstadträumen wird nun eine Übertragung auf weitere Dresdner Stadtteile angestrebt.

9. Kontakt

Stadtteilverein Johannstadt e.V.
Projekt Stadtteilfonds Johannstadt
Pfeifferhannstraße 11
01307 Dresden

Telefon 0351-41881667
Mobil 01579-2501382
E-Mail stadtteilfonds@johannstadt.de

Stadtteilhaus Johannstadt, Johannstadt-Nord, Johannstadt, Altstadt, Dresden, Sachsen, 01307, Deutschland

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Quellen: https://www.e-recht24.de, twingle GmbH 

1. Benutzerkonten Stadtteilplattform johannstadt.de

  • Der Stadtteilverein1 stellt dem/der Zugangsberechtigten2 ein Benutzerkonto (Log-in und Passwort) zur Internetplattform www.johannstadt.de zur Verfügung, der es diesem ermöglicht, eigenständig Texte und Bilder auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.
    • Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Das Erscheinungsbild (Anzeigename über Beiträgen) wird so dargestellt:

      „Vorname Name (ggf. Projekt- bzw. Organisations-/Einrichtungsname)“

  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, dass vom Stadtteilverein zur Verfügung gestellte Passwort zu ändern und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich das Passwort in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: alle zwei Jahre, mindestens 10 Zeichen – Ziffern, Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen) zu ersetzen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu erschweren.
  • Der Stadtteilverein behält sich vor die Log-in-Methode zu ändern bzw. zu erweitern, z. B. durch Einführung einer Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Der/Die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, keine illegalen, anstößigen oder diskriminierenden Inhalte zu veröffentlichen.
  • Der/Die Zugangsberechtigte versichert insbesondere, keine Inhalte zu veröffentlichen, mit denen Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
  • Vor dem Einstellen von Informationen Dritter bzw. der Einräumung erweiterter Zugriffsbefugnisse an Dritte sorgt der/die Zugangsberechtigte für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten.
  • Beim Hochladen von Mediendateien sorgt der/die Zugangsberechtigte für eine urheberrechtskonforme Quellenangabe durch einen entsprechenden Eintrag in das Feld „Untertitel“ in der Mediathek.
  • Der/Die Zugangsberechtigte sorgt selbständig für die Aktualisierung der veröffentlichten Informationen im Falle von Änderungen sowie für das Löschen nicht mehr benötigter Daten (Bilder, Dokumente, Texte) von der Plattform (Seiten/Beiträge/Mediathek).
  • Bei Benutzerkonten, die zwei Jahre oder länger nicht genutzt wurden, werden die Zugangsberechtigten von den Webseitenadministratoren angeschrieben. Erfolgt darauf keine Reaktion oder die in den Zugangsdaten hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr erreichbar, wird das entsprechende Benutzerkonto gelöscht. Vorher wird jedoch geprüft, ob von dem Benutzerkonto Beiträge und/oder Seiten erstellt wurden. Diese werden vor der Löschung auf ein anderes, im Zugriff des Stadtteilvereins befindliches Benutzerkonto übertragen.

2. Einstellen und Veröffentlichen von Beiträgen nach Berechtigungsgruppen

  • Der Stadtteilverein teilt Zugangsberechtigte in Berechtigungsgruppen, Rollen genannt, ein.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins redaktionelle Beiträge erstellen, wird die Rolle „Redakteur“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für sich selbst und/oder im Auftrag einer Einrichtung, eines Vereins oder sonstigen Organisation redaktionelle Beiträge verfassen, wird die Rolle „Autor“ zugewiesen. Die Anfrage erfolgt über ein entsprechendes Formular dieser Webseite.
    • Zugangsberechtigten, die für die Stadtteilredaktion und/oder im Auftrag des Stadtteilvereins arbeiten und Inhalte der Webseite auf Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax), inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Kriterien, die in den Punkten 3., 4. und 5., inklusive Unterpunkten, Erwähnung finden, überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen, wird die Rolle „Administrator“ zugewiesen. Weitere Rechte und Pflichten der Rolle „Administrator“ werden hier nicht aufgeführt, da diese i. d. R. Gegenstand separater Vereinbarungen, z. B. Arbeits- und/oder Honorarverträge,  mit dem Stadtteilverein sind.
  • Rolle „Redakteur“
    • Redaktionelle Beiträge können ohne Freigabeprüfung veröffentlicht werden.
    • Vor dem Veröffentlichen redaktioneller Beiträge empfiehlt es sich jedoch diese von Mitgliedern der Stadtteilredaktion und/oder Administratoren auf (inhaltliche) Fehler überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
  • Rolle „Autor“
    • Redaktionelle Beiträge können nur verfasst und müssen zur Überprüfung eingereicht werden (automatisch bei Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“).
    • Unter dem Beitrag ist der Vermerk „Verantwortlich im Sinne der Pressearbeit“ (V. i. S. d. P.) mit folgenden Angaben verpflichtend:

      – bei natürlichen Personen: Vorname Nachname

      – bei juristischen Personen: Vollständiger Name des Autors/der Autorin, vollständiger Name der Trägerorganisation ggf. mit Link zur Homepage, (namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Person(en))
    • Jedem redaktionellem Beitrag wird (automatisch) ein Hinweistext, dass es sich um einen Beitrag Dritter handelt (und um diesen von Beiträgen der Stadtteilredaktion bzw. des Stadtteilvereins zu unterscheiden), hinzugefügt. Der Hinweistext kann vor, inmitten und/oder am Ende des Beitrags erscheinen.

3. Anforderungen für das Hochladen von Dateien

  • Vor dem Hochladen von Dateien müssen diese für die Darstellung auf der Webseite angepasst werden. Eine Anpassung auf der Webseite ist nur eingeschränkt möglich.
    • Bilder
      • Bilder können standardmäßig nur in Dateiformaten JPG, JPEG, WebP, PNG, GIF und ICO dargestellt werden. Die Formate GIF und ICO sind für diese Seite belanglos.
      • Bilder sollten im Querformat, optimal 16:9, zum Einsatz kommen.
      • Die Speichergröße eines Bildes sollte nicht mehr als 1 MB betragen.
      • Die Bilder sollten nicht größer als 2500 Pixel (lange Bildseite) sein.
    • Dokumente
      • Dokumente können in den Dateiformaten DOCX, ODT, PPTX, XLXS und PDF verarbeitet werden.
      • Vor dem Hochladen sollten diese auf barrierefreie Zugänglichkeit geprüft und entsprechend korrigiert werden. Alle bekannten Office-Programme verfügen über entsprechende Assistenzsoftware, die Fehler anzeigen kann und Korrekturvorschläge anbietet.
  • Nach dem Hochladen von Bildern sollten diese in der Mediathek beschriftet werden.
    • Die Beschreibung für Blinde und Sehschwache gehört in das Feld „Alternativer Text“.
    • In das Feld „Untertitel“ sind die Bildbezeichnung sowie die Bildquellenangabe zu schreiben.
    • Inhalte, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut sichtbar und verständlich ausgewiesen werden.

4. Kommentare

  • Kommentare werden grundsätzlich moderiert und erst nach Prüfung auf inhaltliche Relevanz sowie Einhaltung unserer Netiquette freigeschaltet.
  • Das Einfügen von Verlinkungen auf Drittseiten in den Kommentaren sollte unterbleiben, da diese automatisch als Spam abgewiesen werden.

5. Text- und Bildeinsendungen

  • Texte, z. B. für Gastbeiträge3, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte4 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Texte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Texte keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
  • Bilder, z. B. für Foto der Woche, die durch Dritte (Rechteinhaber*in) über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) in die Obhut des Stadtteilvereins gelangen,  werden vor Veröffentlichung lektoriert und auf entsprechende Nutzungsrechte5 geprüft.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, zur Übertragung des Nutzungsrechts befugt zu sein, weil er/sie die eingesandten Bilder entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    • Der/Die Rechteinhaber*in versichert, dass mit der Veröffentlichung der eingesandten Bilder keine Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sollten Dritte in Bezug auf diese Werke Rechteverletzungen gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, unterstützt der/die Rechteinhaber*in den Stadtteilverein bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
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  • Durch das Zusenden von Texten und Bildern, über Formulare dieser Webseite und/oder via E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de), wird dem Stadtteilverein automatisch ein Einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0 eingeräumt.
  • Es werden keine Entgelte für Veröffentlichungen gezahlt.
  • Es besteht kein Anrecht auf Veröffentlichung.
  • Bei Nichtveröffentlichung werden die mitgeteilten Daten unverzüglich und datenschutzkonform gelöscht.
  • Die Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden, durch eine formlose Mitteilung per E-Mail an stadtteilverein@johannstadt.de.

6. Preise/Werbeeinnahmen

  • Die Nutzung dieser Webseite ist kostenfrei. Sie können jedoch sehr gern spenden (Link zur Spendenseite).
  • Werbung auf johannstadt.de: Interessierte lokale gewerbliche Akteure können per E-Mail an die Stadtteilredaktion (redaktion@johannstadt.de) unverbindlich die aktuelle Preisliste und Mediadaten anfordern.

Fußnoten:

  1. Der Stadtteilverein Johannstadt e. V. ist Träger der Webseite www.johannstadt.de und wird der Einfachheit halber nur Stadtteilverein benannt. ↩︎
  2. Zugangsberechtige sind Mitarbeiter*innen des Stadtteilvereins, Redakteur*innen der Stadtteilredaktion sowie Dritte, die in der Dresdner Johannstadt gemeinwohlorientierte Veranstaltungen durchführen und/oder andere gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. ↩︎
  3. Bezieht sich auch auf Angebotsdarstellungen gemeinnütziger sowie gewerblicher Akteure, die in der Johannstadt aktiv bzw. niedergelassen sind. ↩︎
  4. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎
  5. Entsprechend den Angaben in Formularen bzw. Mitteilungen per E-Mail. ↩︎

Stand: 06/2026