Für rund 66.000 Dresdner Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern beginnt das neue Schuljahr mit vielen Ausgaben für Materialien, Sportsachen, Bildungsticket, Mittagessen und teils auch Schülerbeförderung. Besonders Familien mit geringem Einkommen belastet das finanziell stark.
Auch für Nachhilfe oder Freizeitangebote wie Sportverein oder Musikschule fehlt dann oft das Geld. Das Bildungspaket von Sozialamt und Jobcenter ist hier eine gute Option. Bildungs- und Teilhabeleistungen ermöglichen den über 16.000 berechtigten Dresdner Schülerinnen und Schülern ein gleichberechtigtes Lernen und Mitmachen.
Das Bildungspaket bietet konkret folgende Zuschüsse:
Wer bekommt das Bildungspaket?
Das Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche, die eine dieser Sozialleistungen erhalten:
Bürgergeld vom Jobcenter, Wohngeld vom Sozialamt, Kinderzuschlag von der Familienkasse, Sozialhilfe vom Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistung vom Sozialamt. Berechtigt sind außerdem Kinder und Jugendliche, wenn nur ihre Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistung beziehen. Familien, die bislang keine dieser Sozialleistungen beziehen, können sich im Jobcenter beraten lassen und ihren Leistungsanspruch auf Bürgergeld prüfen lassen. Das Jobcenter ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351-4751730 erreichbar.
Muss das Bildungspaket extra beantragt werden?
Familien, die bereits Bürgergeld vom Jobcenter bzw. Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung vom Sozialamt beziehen, müssen keine gesonderten Anträge stellen. Sie reichen einfach die benötigten Nachweise für die Abrechnung bei den Behörden ein. Lediglich für die Nachhilfe ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Bildungspaket auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.
Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften alle Leistungen des Bildungspakets zusätzlich beantragen. Mit dem Formular, das die Stadtverwaltung auf www.dresden.de/bildungspaket zur Verfügung stellt, geht das aber schnell und problemlos.
Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden
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